22-1714

Endlich eine Trinkwasserversorgung an der Brunnenanlage am Tibarg Drs. 22-1623, Beschluss der BV vom 27.11.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 05.01.2026 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 13.1

Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt, teilweise auf der Grundlage von Hamburg Wasser (HW), zum o.g. Beschluss zu Ziffer 2. wie folgt Stellung:

  1. Die im Jahr 2009 vom Council of Canadians ins Leben gerufene Initiative Blue Community stellt eine internationale Bewegung dar, deren Mitglieder Wasser in besonderer Weise als öffentliches Gut ansehen. Dabei handelt es sich nicht um ein einzelnes Landesprogramm Hamburgs. Blue Communities gehen nachhaltig mit den Wasserressourcen um und verpflichten sich selbst zur Einhaltung von vier zentralen Grundsätzen. Einer der vier Grundsätze ist es, Leitungswasser anstelle von Flaschenwasser zu fördern. Die seit 2023 im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankerte Neuregelung in §50 Absatz 1 Satz 2 unterstützt diesen Grundsatz. Dabei bleibt den Kommunen ein Spielraum hinsichtlich der Standortwahl, der Anzahl und der Art der Trinkwasserbrunnen.

Im konkreten Fall der Errichtung eines Trinkwasserbrunnens am Tibarg ist nach einer erfolgreichen Erstprüfung durch HW die Umsetzung grundsätzlich möglich (s. Antwort unter b.). Voraussetzung hierfür ist neben einer offiziellen Beauftragung von HW jedoch die gesicherte Finanzierung, die sowohl die erstmalige Installation als auch die langfristigen Betriebs- und Wartungskosten des Brunnens abdeckt. Diese finanzielle Absicherung ist essenziell, um die dauerhafte Funktionalität undWartung einer solchen Anlage für mindestens ein Jahrzehnt zu gewährleisten. Im Haushaltsplan der BUKEA stehen hierzu kurzfristig keine Mittel zur Verfügung. Weitere Standorte sind grundsätzlich vorgesehen und werden noch geprüft. Sollte der Bezirk über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit, HW eigenverantwortlich mit der Errichtung und dem Betrieb eines Trinkwasserbrunnens zu beauftragen.

  1. Die Errichtung eines neuen Brunnenstandorts im Umfeld der bestehenden Springbrunnenanlage ist grundsätzlich möglich. HW hat im Rahmen der Voruntersuchungen zwei geeignete Standorte sowie eine Alternative identifiziert (Anlage 1, Nr. 1 und 2 sowie roter Kreis). Die vorhandenen Fremdleitungen wurden gemäß der Auskunft eingetragen. Standort 1 ist umsetzbar, sofern Leitungsträger zustimmen und der Bezirk eine Sondernutzungsgenehmigung erteilt. Die unmittelbare Nähe zur Litfaßule sowie zu den Fahrradständern ist im weiteren Verlauf zu prüfen. Standort 2 ist ebenfalls geeignet, erfordert aber eine vertiefte Prüfung hinsichtlich der unterhalb verlaufende U-Bahn-Trasse und möglicher Rettungsweg-Ausweisung durch den Bezirk. Als Alternative kommt die rot markierte Baumscheibe ebenfalls in Frage. Hier ist zunächst seitens des Bezirks zu prüfen, ob an dieser Stelle eine Neupflanzung vorgesehen ist. Der gewünschte Umsetzungstermin „Frühjahr 2026“ ist aus Sicht von HW ambitioniert, aber bei Beauftragung im Januar 2026 realisierbar. Die Lieferzeit für den Brunnen beträgt vier bis sechs Wochen. Nach Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung durch den Bezirk und Vorliegen des Aufgrabescheins können die Tiefbauarbeiten starten. HW unterstützt gerne die weitere Planung. Zur Einhaltung des Zeitplans wird ein zeitnaher Ortstermin mit allen Beteiligten empfohlen, initiiert durch den Bezirk. Die Kostenschätzung (Anlage 2) berücksichtigt, dass die Position „Installation“ von der finalen Standortwahl und Leitungslängen abhängt; eine genauere Kalkulation erfolgt nach finaler Standortfestlegung.
Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Anlage 1
NichtÖffentlich Anlage 2

Lokalisation Beta
Tibarg

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