Endlich eine barrierefreie öffentliche Toilette für die Osterstraße Drs. 22-1407, Beschluss der BV vom 27.11.2025
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Sachlage, wie zuletzt in BV-Drs. 21-2991 dargestellt, ist aus Sicht der BUKEA unverändert.
Die Standortsuche für eine öffentliche Toilettenanlage setzt, wie bereits aus BV-Drs. 21-2631 ersichtlich, die Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren voraus (insbesondere soziale Kontrolle, Sicherheitsaspekte, Grünflächen- und Baubestandverlust, Akzeptanz der Anliegenden sowie bautechnische Gründe). Die Planung einer Toilettenanlage an der Osterstraße war mangels eines genehmigungs- und konsensfähigen Standortes zu beenden.
Das bezirkliche Fachamt Management des öffentlichen Raumes informiert die BUKEA anlassbezogen über perspektivische Entwicklungen des Standortumfeldes, durch die sich eine Realisierungsmöglichkeit ergeben und daher die Planung wieder aufgenommen werden könnte.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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