Einsetzung eines Treuhänders Grindelallee 80
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Bezirksversammlung |
30.03.2023 |
13.1 |
Die Drucksache wird in den Ausschuss GNUVWDI überwiesen. |
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GNUVWDI |
19.04.2023 |
15.1 |
Die Drucksache wird in die nächste Sitzung vertagt. |
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GNUVWDI |
10.05.2023 |
15.1 |
Der Drucksache wird mehrheitlich mit Gegenstimmen der CDU- und AfD-Fraktion zugestimmt. |
Das Verfahren um die Grindelallee 80 schleppt sich inzwischen ins sechste Jahr. Im Februar 2018 gab es die ersten Zeitungsberichte über den Zustand des Gebäudes, dessen Mängel laut dem NDR dem Bezirksamt seit 1992 bekannt seien, und den Umgang des Eigentümers mit den Mieter*innen.
Die Mieter*innen wurden damals mithilfe des Bezirksamts aufgrund von Mängeln am Brandschutz geräumt, das Gebäude steht leer und Fortschritte sind von außen nicht erkennbar.
Seit Februar 2020 stellte das Bezirksamt verschiedenste Forderungen wie Berichte über den Fortschritt der Wiederherstellung oder die Wiederherstellung selbst. Mindestens 7 solcher Fristen verstrichen ohne Erfolg.
Dafür standen im Februar 2022 bei Wind und Wetter Fenster offen. Hintergrund ist vermutlich die Unbewohnbarkeit der Wohnungen mithilfe des Wetters zu fördern.
Stand Januar 2023 sind inzwischen 129.000,- € an Zwangsgeldern vom Eigentümer gefordert. Bisher wurde noch nicht ein einziger Cent der Zwangsgelder gezahlt.
Das ist nicht verwunderlich. Der Eigentümer ist dafür bekannt, dass er sich mit Zwangsgeldern nicht überzeugen lässt. In einem ähnlichen Fall in Buxtehude musste die dortige Verwaltung ein Gebäude des Eigentümers pfänden, damit der Brandschutz gesichert werden konnte. Die Mieten, die bisher zum Eigentümer nach Spanien flossen, sind ab dem Zeitpunkt teilweise für die Sanierung des Gebäudes eingesetzt worden.
Die Eimsbütteler Verwaltung scheint aus dem bisherigen Umgang in diesem Fall und den anderen bekannten Fällen des Eigentümers jedoch keine Lehren zu ziehen. Die Einsetzung eines Treuhänders wurde bisher abgelehnt, da „das Prüfen des Einsatzes eines Treuhänders gemäß § 12a HmbWoSchG [..] zum aktuellen Zeitpunkt (Stand 03.06.2021) noch nicht angezeigt“ sei.
Selbst zu diesem Zeitpunkt war bereits absehbar, dass der Eigentümer sich von der weiteren Verhängung von Zwangsgelder nicht von seinem Treiben umstimmen lässt. Nach zwei weiteren Jahren ist das nun Gewissheit.
:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, einen Treuhänder gem. § 12 a HmbWoSchG für das Gebäude Grindelallee 80 einzusetzen, sofern nicht innerhalb der nächsten sechs Monate der Termin zur Zwangsversteigerung angesetzt ist oder die Kriterien der Zweckentfremdung entfallen sind.
Über den Stand der Einsetzung, bzw. der Zwangsversteigerung, soll der zuständige Ausschuss innerhalb der nächsten drei Monate informiert werden.
keine