Einrichtung von Contact Tracer Gruppen in den Bezirksämtern
Letzte Beratung: 30.04.2020 Hauptausschuss Ö 7.12
In Hamburg und insbesondere in Eimsbüttel ist das Auftreten von Infektionsfällen durch Covid 19 besonders stark innerhalb Deutschlands ausgeprägt.
Die Eindämmung von Infektionen, wie insbesondere in der Covid 19-Pandemie, erfolgt über den Ansatz, Infektionen und Verdachtsfälle möglichst früh zu identifizieren und unter Quarantäne zu stellen. Alle, die Kontakt zu einem nachgewiesenen Fall hatten, werden in häusliche Isolation geschickt. Dadurch wird effektiv gegen die Verbreitung einer Infektion vorgegangen.
Diese Vorgehensweise ist zu Beginn der Covid 19-Pandemie vom Robert Koch Institut und der Universität Bonn auch im Landkreis Heinsberg nach dem plötzlichen Ausbruch vieler Infektionen praktiziert worden und findet auch in Singapur Anwendung.
Um die Bevölkerung und die Bediensteten von Einrichtungen und Wirtschaftsbetrieben zu schützen ist nicht nur bei Einleitung von Lockerungen nach dem „Lockdown“ seit dem 16. März 2020 eine gute Überwachung der Infektionsausbreitung geboten. Eine gute Überwachung durch Nachverfolgung durch Infektionsketten dient auch in Zukunft einer Eindämmung der Ausbreitung von Infektionen (Nr. 19 Bund-Länder Beschluss vom 15. April 2020).
Zur vollständigen Nachverfolgung von Kontakten mit Covid 19 infizierten Personen ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine zentral wichtige Maßnahme. Hierzu wird vom Robert-Koch-Institut eine Handy-App entwickelt (Nr. 4 Bund-Länder Beschluss vom 15. April 2020)
Mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2-Datenbank erstellt (Nr. 18 Bund-Länder Beschluss vom 15. April 2020).
Ab dem 4. Mai 2020 werden Lockerungen u.a im Bereich der Schulen, Universitäten und im Einzelhandel eingeleitet, was eine erhöhte Ansteckungsgefahr von Covid 19 zur Folge haben wird. Im Kerngebiet des Bezirks Eimsbüttel befinden sich sehr viele Schulen und die Universität. Bei Wiederaufnahme ihres Betriebes wird es zu häufigeren Infektionsgeschehen mit Covid 19 kommen.
Um eine ständige und vor allem zeitnahe Überprüfung der Infektionssituation zu gewährleisten, müssen Organisationsmaßnahmen im Gesundheitsamt des Bezirksamtes Eimsbüttel eingeleitet und Absprachen mit anderen Behörden, insbesondere der Schulbehörde sowie der Universität, getroffen werden, um schnelle Infektionsnachverfolgungen zu gewährleisten, was im Hauptausschuss vom 16. April 2020 in der dazu geführten Diskussion deutlich wurde.
Gleichzeitig schützt eine gute Überwachung von Infektionen, insbesondere bei Covid 19-Erkrankungen, vor weiteren zusätzlichen Infektionen und kann somit nicht nur die Bevölkerung und den Einzelnen, sondern auch das Gesundheitswesen entlasten. Im Einzelfall benötigte Intensivbetten-Kapazitäten würden durch eine gute Infektionsüberwachung nicht durch vermeidbare Belegungen blockiert.
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