Einrichtung einer regulären, strukturierten Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der OKJA
Letzte Beratung: 20.02.2019 Jugendhilfeausschuss Ö 4.1
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich seit geraumer Zeit mit der Frage der Beteiligungsstrukturen in der OKJA. Zu diesem Zweck wurde eine AG gegründet, in der mit den Sprechern der Fraktionen und Träger und dem Jugendamt drei verschiedene Versionen einer Beteiligungs-struktur erarbeitet wurden. In seiner Januarsitzung hat der JHA diese drei Versionen (nachzulesen im Protokoll der AG vom 19.12.2018) ausführlich besprochen, ohne einen Beschluss zu fassen. Da in der Januarsitzung des JHA keine Einigung erzielt werden konnte, dem JHA aber eine einheitliche Beschlussfassung in diesem Punkt wichtig ist, trat die AG am 06.02.2019 erneut zusammen.
Grundsätzlich begrüßt der JHA, dass Einrichtungen der OKJA strukturell verankerte Formen der Mitbestimmung verbindlich, verlässlich und regelhaft etablieren, wobei die Form den Strukturen der Einrichtungen individuell entsprechen soll. In jeder Einrichtung besteht die Möglichkeit, diese Form der Mitbestimmung umzusetzen. Hierbei geht es nicht in erster Linie um vorhandene Ressourcen, sondern um die Haltung, Grundlagen der demokratischen Gesellschaft im Alltag der Einrichtungen zu vermitteln.
In der letzten Sitzung der AG wurde von der SPD-Fraktion ein Vorschlag eingebracht, dem alle Beteiligten zustimmen konnten:
Demnach sollen die Fraktionen der Empfehlung der AG 78 OKJA folgen. Dieser beinhaltet: Freie und kommunale Träger wollen im Rahmen der jährlich zu schließenden Ziel- und Leistungsvereinbarung im Verfahren der Zielfestlegung (3 von 6 Zielen müssen mit umgesetzt werden) bei jedem Maßnahmenvorschlag die Beteiligung der NutzerInnen der jeweiligen Einrichtung sicherstellen und später im Sachbericht zum Verwendungsnachweis die erfolgte Umsetzung dokumentieren. Dieser Vorschlag entspricht der Nr. 2 und wird als fachlich sinnvoll angesehen, da er in einem konkreten Zusammenhang die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beschreibt.
Einrichtungen, die eine Mitbestimmung im Sinne von Vorschlag 1 umsetzen (werden), sollen hierfür eine finanzielle Unterstützung aus bezirklichen Sondermitteln in Höhe von einmalig bis zu 2000.-€ erhalten. Ein Sondermittelantrag an die Bezirksversammlung ist hierzu bereits in der Abstimmung.
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt in Bezug auf die reguläre, strukturelle Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der OKJA dem Vorschlag 2 der Arbeitsgruppe zu folgen. Eine Evaluierung der Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt 2021. Entsprechende Kriterien werden vorab definiert.
gez. Nils Harringa und SPD Fraktion
Gabriela Küll und Grüne Fraktion
keine
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