21-0651

Einrichtung einer Ombudsstelle für Konfliktfälle im Jugendamt

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.01.2020
Sachverhalt

Die Beziehung zwischen Kindern, Jugendlichen, Sorgeberechtigten, Pflegepersonen und Jugendamt in den Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe birgt zum Teil Konfliktpotenzial zwischen den Beteiligten. Ombudsstellen können dabei neutrale und niedrigschwellige Anlauf­stellen sein, die junge Menschen und ihre Familien in Konflikten der Kinder- und Jugendhilfe fachlich fundiert unterstützen.

 

Die Enquete Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“ der Bürgerschaft hat sich mit dem Thema „Ombudsstelle“ befasst und hierzu Empfehlungen ausgesprochen: „Ombudspersonen klären dabei über individuelle Rechtsansprüche, fachliche Regeln, Beteiligungsrechte und Verwaltungshandeln auf, erörtern gemeinsam mit jungen Menschen, ihren Sorgeberechtigten, betreuenden Fachkräften oder Pflegeeltern bestehende Handlungsoptionen, vermitteln bei Bedarf in der Kommunikation mit Träger- und Behördenvertretern und beraten gegebenenfalls zu Möglichkeiten des Rechtswegs“ (Bericht der Enquete Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“, Bürgerschafts-Drucksache 21/16000).

Die Bürgerschaft hat am 25. November 2019 die Umsetzung und Finanzierung dieser Enquete-Empfehlungen beschlossen (vgl. Bürgerschafts-Drucksachen 21/18358 u. 21/18464), zum Jahresende soll der Bürgerschaft berichtet werden.

 

Anhänge

keine