Einrichtung einer Fahrradstraße im König-Heinrich-Weg in Niendorf - gesamte Länge Drs. 21-0616, Beschluss der BV vom 30.01.2020
Letzte Beratung: 26.03.2020 Hauptausschuss Ö 5.5
Zur o.g. Beschlussempfehlung nimmt die Verkehrsdirektion 52 als zentrale Straßenver-kehrsbehörde in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 24 wie folgt Stellung:
Grundsätzlich haben die Straßenverkehrsbehörden (StVB) keine Bedenken gegen die Ein-richtung einer Fahrradstraße im König-Heinrich-Weg.
Wenn die zuständige Bezirksverwaltung eine entsprechende Planung, unter Beachtung der Hamburger Richtlinien für das Anordnen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) zu Fahrradstraßen vorlegt, werden die StVB diese zeitnah prüfen. Es wird darauf hin gewiesen, dass in den Erläuterungen zur Planung besonders auf die Aspekte Fahrradverkehr als vorherrschende Verkehrsart und die Bedürfnisse des verdrängten Kraftfahrzeugverkehrs (alternative Verkehrsführung) eingegangen werden muss.
Außerdem wird darum gebeten, dass nach der ggf. erfolgten Einrichtung der Fahrradstraße zeitnah auch die Nebenflächen im Garstedter Weg in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden und nicht erst im Rahmen von routinemäßigen Arbeiten.
keine
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