21-0950

Einrichtung einer Fahrradstraße im König-Heinrich-Weg in Niendorf (gesamte Länge) Drs. 21-0616, Beschluss der BV vom 30.01.2020

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.04.2020
Sachverhalt

Sowohl die Verkehrsdirektion (VD) als auch das zuständige Polizeikommissariat 24 (PK 24) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme dargelegt, dass gegenüber einer Fahrradstraße im König-Heinrich-Weg keine Einwände bestehen. Vorausset-zung ist jedoch, dass eine entsprechende, durch das Bezirksamt Eimsbüttel zu er-stellende Planung vorliegt, die die Kriterien einer Fahrradstraße erfüllt. Darüber hinaus muss der Radverkehr gegenüber dem Kfz- Verkehr die vorherrschende Ver-kehrsart sein.

 

Die Prüfung, ob der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart darstellt, kann le-diglich über eine Zählung des Verkehrs erfolgen. Diese Zählung war bisher für Ende April vorgesehen. Aufgrund der Einschränkungen für das öffentliche Leben aufgrund der Corona Pandemie sind jedoch alle bisher vorgesehenen Zählungen ausgesetzt worden, da derzeit keine verlässlichen und gerichtsfesten Daten erho-ben werden können. Es ist nicht abzusehen, wann die Zählung nachgeholt werden kann.

 

Die Kriterien zur Planung einer Fahrradstraße sind mannigfaltig und umfassen un-ter anderem:

 

" Eine durchgängige Fahrbahnbreite von mind. 5,5 m

" Das Anbinden von kreuzenden und einmündenden Straßen über Gehweg-überfahrten
            zur baulichen Herrichtung der Vorfahrt der Fahrradstraße

" Das Ordnen des ruhenden Verkehrs

" Das Beschildern der Fahrradstraße mit den entsprechenden Verkehrszei-chen

" Das Vorsehen der entsprechenden Markierungen und Piktogramme

 

In der Drs. 21-0616 werden darüber hinaus weitere Anforderungen an die Planung von Seiten der Politik formuliert.

 

Ohne eine detaillierte Prüfung im Rahmen eines regulären Planungsverfahrens kann die Verwaltung keine Aussage treffen, ob die von der ReStra und Politik formulierten Kriterien erfüllt werden können. Hierfür ist es zunächst erforderlich, ein Ingenieurbüro mit der Planung zu beauftragen. Dies muss im Rahmen einer euro-paweiten Ausschreibung erfolgen.

 

Der König-Heinrich-Weg ist insgesamt 2,6 km lang und weist, inklusive Nebenflä-chen und Graben, eine Fläche von ca. 32.000 m² auf. Darüber hinaus gibt es ins-gesamt 13 Knoten und Einmündungen. Vergleichbare Projekte im Rahmen des Ve-loroutenprogramms, bei denen Fahrradstraßen errichtet werden, liegen bei Gesamt-kosten von 200 - 250 €/m².

 

Daher hat das Bezirksamt die Straßenverkehrsbehörde um Stellungnahme gebeten, ob gegenüber der bisherigen Ausgestaltung von Fahrradstraßen auch eine Variante mit geringerem baulichem Aufwand in Betracht gezogen werden kann. Insbe-sondere stellt sich aufgrund der StVO Novelle aus dem Jahr 2020, in der nun auch explizit die Einrichtung von Fahrradstraßenzonen ermöglicht wird, die Frage, ob sich dieses Modell für den Bereich um den König-Heinrich-Weg als mögliche Alter-native eignet. Eine Abweichung von der bisherigen Ausführung von Fahrradstra-ßen wird jedoch nicht nur durch die BIS, sondern auch ausdrücklich in der nun ausgehandelten Vereinbarung mit der Initiative Radverkehr abgelehnt. Die Ausge-staltung von Fahrradstraßen muss daher weiterhin die hohen, in den ReStra defi-nierten Vorgaben erfüllen. Darüber hinaus müssen in einem weiteren Schritt die Kriterien, unter denen eine Fahrradstraßenzone eingerichtet werden kann, noch definiert werden.

 

Auch die finanziellen Mittel stehen bisher weder über die Zweckzuweisung Rad-verkehr noch über das Bündnis für den Radverkehr zur Verfügung, so dass zunächst einmal die entsprechenden Mittel eingeworben werden müssen. Dies gilt es nun in die anstehenden Gespräche über die Fortschreibung des Bündnisses für den Radverkehr einzubringen.

 

Anhänge

keine