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Einführung des Hamburger Neustartfonds City & Center Antragsberechtigte und –verfahren in Eimsbüttel

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 16.06.2021 Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung Ö 6.2

Sachverhalt

Mit dem Neustartfonds City & Center sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die grundsätzlich wirtschaftlich gesunden Unternehmen des Einzelhandels in den Quartieren abgemildert werden und neue Perspektiven in der City und den Quartieren eröffnet werden.

 

Die Funktionsfähigkeit und die Attraktivität der Quartiere und der Innenstadt ist für die Lebensqualität und die dezentrale Wirtschaftskraft Hamburgs von großer Bedeutung. Ziel ist es, attraktivitätssteigernde Events oder Aktivitäten in der City und den Stadtteilen für einen Neustart nach der Corona-Pandemie zu fördern und damit einen Beitrag zu leisten, dass die Quartiere auf einen gesunden wirtschaftlichen Wachstumspfad zurückfinden.

 

Gefördert werden sollen verkaufsfördernde Events oder andere geeignete Aktivitäten von Interessengemeinschaften in den Jahren 2021/2022, wie bspw. saisonale Sonderaktionen, Pflanzaktionen, Flohmärkte, Laternelaufen, Weihnachtsbeleuchtung und die Professionalisierung von Internetauftritten von Interessengemeinschaften. Hierfür hat der Senat den mit 1,1 Mio. Euro ausgestatteten Hamburger Neustartfonds City & Center aufgelegt. Da dieses eine Corona-bedingte und aus Corona-Mitteln finanzierte Sonderförderung darstellt, ist klarzustellen, dass hieraus keine dauerhafte Förderung der Interessengemeinschaften in den Quartieren über die Jahre 2021/22 hinaus erwachsen kann. Die Mittel wurden im Rahmen einer Sollübertragung von der Finanzbehörde an die Bezirke überwiesen.

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel verfügt über 150.000 Euro, die von der Wirtschaftsförderung in Abstimmung mit dem Sozialraummanagement und der Stadtplanung im Rahmen des üblichen Verwaltungshandelns vergeben werden sollen.

 

Die BWI wurde mit der Erarbeitung einer Förderrichtlinie beauftragt, die in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsförderern der sieben Bezirke erstellt wurde (Anlage). Um die Vergabe der Mittel möglichst unbürokratisch und schnell handhaben zu können, wurden die antragsberechtigten Quartiersinitiativen/ Interessengemeinschaften bereits im Vorfeld über das Antragsprocedere per Videokonferenzen informiert. Gezielte Anfragen zur Förderfähigkeit von Maßnahmen wurden zusätzlich in Einzelberatungen beantwortet.

 

Im Sinne einer zügigen Bescheidung wurden die Quartiersinitiativen aufgefordert, möglichst Anträge zu bündeln, dadurch kann der zusätzliche Mehraufwand der Kolleg*innen durch die Antragsbearbeitung minimiert werden und das gesamte Verfahren wird beschleunigt. Die Ausschüsse werden dann über die beschiedenen Zuwendungen gebündelt informiert.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

Förderrichtlinie zum Hamburger Neustartfonds City&Zentren (HmbNFCZ)

Anlage zur Förderrichtlinie_Stand 2021-04-30 Neustartfonds 

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