21-3864

Eine Zukunft für einen Kulturort im Heußweg 40

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 01.06.2023 Bezirksversammlung Ö 10.12

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag SPD- und FDP-Fraktion)

30.03.2023

9.6

21-3694

Überwiesen in KGA

KGA (siehe oben)

03.04.2023

6.1

s.o.

vertagt

KGA (gem. Antrag der SPD- FDP-, GRÜNE-, ‚CDU und FRAKTION DIE LINKE.)

08.05.2023

6.2

s.o.

Empfehlung unter Berücksichtigung der Änderungen einstimmig

 

Auf dem Gelände des heute als Villa Lupi bezeichneten Gebäudes, befand sich ursprünglich der Straßenbahnbetriebshof Heußweg mit einem Stall für die Zugpferde, der 1881 in Betrieb ging und später erweitert wurde. Die Pferdeeisenbahn war zu dieser Zeit das bevorzugte Nahverkehrsmittel, so war schon seit September 1868 der Eimsbütteler Marktplatz durch eine Linie mit dem Rathausmarkt verbunden, die zwei Jahre später eine Abzweigung nach Hoheluft erhielt.

Durch die Elektrifizierung und Modernisierung des Nahverkehrs verlor der Heußweg schon zu Beginn des 20. Jh. seine ursprüngliche Funktion, das Gebäude ging in städtischen Besitz über und nach vielfältigen Nutzungen entstand 1981 die Villa Lupi als „selbstverwaltetes Kultur- und Lebensprojekt“. Von dieser kulturellen Nutzung zeugt heute nur noch ein verrostetes Hinweisschild mit einem demolierten Aushängekasten.

Eigentümer des Grundstücks der Villa Lupi ist weiterhin die Freie und Hansestadt Hamburg, die 1998 durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) einen noch bis zum 31. Juli 2032 laufenden Erbbaurechtsvertrag mit der Villa Lupi Kunstforum GmbH geschlossen hat.

Vertraglich ist die Nutzung als Kulturzentrum „Villa Lupi“ vereinbart. Der Verwendungszweck lautet „Atelier, Werkstatt, Wohnung und kulturelles Veranstaltungszentrum“, wobei die gewerbliche Nutzung überwiegen soll. Eine Verlängerung des Erbbaurechtes und ein Verkauf des Grundstücks wurden vom Bezirksamt Eimsbüttel und der zuständigen Behörde abgelehnt. Nach Ablauf des Erbbaurechtes soll das Grundstück nach den bisherigen Planungen in die Grünanlage Henry-Vahl-Park einbezogen werden.

Schon seit Jahren befindet sich das Gebäude, das augenscheinlich derzeit als Wohnunterkunft genutzt wird, in schlechtem Zustand. Die SPD-Fraktion hat mehrfach durch Anfragen an das Bezirksamt und die Fachbehörde (u.a. Drucksache 21-1007) sowie parlamentarische Initiativen (u.a. Drucksache 21-3120) aufgrund der dort zu beobachtenden vertragswidrigen Nutzung sowie der Vermüllung des Grundstücks die Herstellung einer dem Wortlaut des Erbbaurechtsvertrages entsprechenden Situation angemahnt.

Nachdem in den vergangenen Jahren jegliche Bemühungen, die Erbbauberechtigte zu einer vertragsgemäßen (kulturellen) Nutzung der Immobilie zu bewegen gescheitert sind, muss nun dringend und zügig eine Lösung gefunden werden.

 

Petitum/Beschluss

:

 

1)                 Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich bei der Finanzbehörde und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) dafür einzusetzen, dass möglichst zügig die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um ein vorzeitiges Ende des Erbbaurechts herbeizuführen.

 

2)                 Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Finanzbehörde und dem LIG dafür einzusetzen, dass nach der Rückgabe der Immobilie Heußweg 40 in bzw. mit dieser wieder eine kulturelle (oder ggf. soziale) Nutzung erfolgt. Dabei soll - nach Prüfung des Bauzustandes - von einem Abriss bzw. und einer Einbeziehung in die Grünanlage Henry-Vahl-Park abgesehen werden, soweit dies technisch möglich und ökologisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei soll eine Schätzung der für den Gebäudeerhalt notwendigen Kosten sowie eine Prüfung der dafür erforderlichen planungsrechtlichen und baurechtlichen Anpassungen erfolgen.

 

3)                 Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Vorhaben im Sinne der Nummern 1 und 2 zu unterstützen und ggf. bezirklich nötige Maßnahmen zu ergreifen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

 

keine

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.