22-0265

Ein Moratorium für neue Parklets erlassen, Projektevaluation sicherstellen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 17.10.2024 Bezirksversammlung Ö 10.6

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Bezirksversammlung (Antrag der FDP-Fraktion)

30.05.2024

9.21

21-4799

In den HA überwiesen.

Hauptausschuss (Antrag der FDP-Fraktion)

11.07.2024

10.4

21-4799

In die BV überwiesen.

Bezirksversammlung (Antrag der FDP-Fraktion)

19.09.2024

9.3

21-4799

In den AM überwiesen.

AM (Antrag der FDP-Fraktion)

02.10.2024

7.1

21-4799

Empfehlung:

Mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE-, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

 

Mit Beschluss der Drs. Nr. 21-2077 und Drs. Nr. 21-2497 wurde Ende 2021 das fünfjährige Realexperiment „Parklets in Eimsbüttel“ gestartet und im Frühjahr 2023 einer ersten Zwischen-Evaluation unterzogen (vgl. Drs. Nr. 21-3729).

Jenseits der seinerzeitigen Zwischenbilanz kommt zwischenzeitlich jedoch vermehrt Kritik an den Parklets insbesondere auch immer wieder an den dadurch entfallenden Kfz-Parkständen auf, zumal die Parklets auch von lediglich in der Nähe wohnenden Personen beantragt und betrieben werden können. Hierdurch kann bspw. der Parkdruck in einem Straßenzug durch Personen aus einem anderen unnötig verstärkt werden. Dies führt bisweilen zu vermeidbaren Konflikten zwischen erweiterten Nachbarschaften. Zuletzt wurde dies im Hauptausschuss am 16.05.24 deutlich.

 

Der Ablehnung lag folgendes Petitum zu Grunde:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließt:

Mit sofortiger Wirkung sind durch die Bezirksverwaltung keine neuen Parklets mehr im Bezirk Eimsbüttel zu genehmigen.

 

Die bestehenden Parklets genießen einen Bestandsschutz bis zum Ablauf bereits erteilter Genehmigungen.

 

 

Nach Ablauf der letzten bereits erteilten Genehmigungen, spätestens jedoch bis zum Ende des fünfjährigen Realexperiments Ende 2026, ist binnen sechs Monaten eine ordnungsgemäße Evaluation vorzunehmen, die insbesondere auch auf Inhalt und Umfang von positiven und negativen Feedbacks seitens der Anwohnerinnen und Anwohner respektive weiterer Stakeholder eingeht.

 

Die Evaluation ist nach ihrer Fertigstellung der Bezirksversammlung vorzulegen.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Bezirksversammlung (Antrag der FDP-Fraktion)

30.05.2024

9.21

21-4799

In den HA überwiesen.

Hauptausschuss (Antrag der FDP-Fraktion)

11.07.2024

10.4

21-4799

In die BV überwiesen.

Bezirksversammlung (Antrag der FDP-Fraktion)

19.09.2024

9.3

21-4799

In den AM überwiesen.

AM (Antrag der FDP-Fraktion)

02.10.2024

7.1

21-4799

Empfehlung:

Mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE-, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

 

Mit Beschluss der Drs. Nr. 21-2077 und Drs. Nr. 21-2497 wurde Ende 2021 das fünfjährige Realexperiment „Parklets in Eimsbüttel“ gestartet und im Frühjahr 2023 einer ersten Zwischen-Evaluation unterzogen (vgl. Drs. Nr. 21-3729).

Jenseits der seinerzeitigen Zwischenbilanz kommt zwischenzeitlich jedoch vermehrt Kritik an den Parklets insbesondere auch immer wieder an den dadurch entfallenden Kfz-Parkständen auf, zumal die Parklets auch von lediglich in der Nähe wohnenden Personen beantragt und betrieben werden können. Hierdurch kann bspw. der Parkdruck in einem Straßenzug durch Personen aus einem anderen unnötig verstärkt werden. Dies führt bisweilen zu vermeidbaren Konflikten zwischen erweiterten Nachbarschaften. Zuletzt wurde dies im Hauptausschuss am 16.05.24 deutlich.

 

Der Ablehnung lag folgendes zu Grunde:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließt:

Mit sofortiger Wirkung sind durch die Bezirksverwaltung keine neuen Parklets mehr im Bezirk Eimsbüttel zu genehmigen.

 

Die bestehenden Parklets genießen einen Bestandsschutz bis zum Ablauf bereits erteilter Genehmigungen.

 

 

Nach Ablauf der letzten bereits erteilten Genehmigungen, spätestens jedoch bis zum Ende des fünfjährigen Realexperiments Ende 2026, ist binnen sechs Monaten eine ordnungsgemäße Evaluation vorzunehmen, die insbesondere auch auf Inhalt und Umfang von positiven und negativen Feedbacks seitens der Anwohnerinnen und Anwohner respektive weiterer Stakeholder eingeht.

 

Die Evaluation ist nach ihrer Fertigstellung der Bezirksversammlung vorzulegen.

 

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