20-3663

Ein Fair-o-mat für das Bezirksamt Eimsbüttel

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 09.05.2019 Hauptausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

 

Fairer Handel ist ein wichtiges Instrument um die Lebenssituation von Kleinbauernfamilien und Plantagearbeitern in Entwicklungs- und Schwellenländern zu verbessern. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat sich in der Sitzung vom 14. Dezember 2017 einstimmig dafür ausgesprochen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine verstärkte Verbreitung von Fair-Trade-Produkten hinzuwirken.

 

In diesem Anliegen wurde die Verwaltung mit der Drucksache 20-2608 dazu aufgefordert, einen geeigneten Standort für die Aufstellung eines Fair-o-maten im Bezirksamt Eimsbüttel zu benennen und darzustellen, mit welchen Einnahmen bzw. Kosten und sonstigen Aufwendungen durch den Betrieb des Automaten zu rechnen ist.

 

Die Verwaltung hat in der Drucksache 20-2793 einen geeigneten Standort im Erdgeschoss des Bezirksamts benannt und zudem darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sei, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens bezirkliche Sondermittel für die Aufstellung und den Betrieb des Automaten zur Verfügung zu stellen.

 

Petitum/Beschluss

:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Aufstellung eines Fair-o-maten neben dem Durchgang zum Einwohneramt im Erdgeschoss zu genehmigen und bei der Finanzbehörde einen Verzicht auf die Erhebung eines Entgeltes für die Nutzung der Räumlichkeiten des Bezirksamtes durch den Betreiber zu beantragen.

 

Zudem wird der Bezirksamtsleiter gebeten, für den Betrieb des Fair-o-maten ein Interessenbekundungsverfahren in die Wege zu leiten.

 

Für den Erwerb, die Aufstellung und den Betrieb des Fair-o-maten werden dem Bezirksamt zweckgebunden bezirkliche Sondermittel von bis zu

 

2.500 €

 

zur Verfügung gestellt.

 

 

Mechthild Führbaum, Dagmar Bahr und SPD-Fraktion
Lynne Hunter, Susanne Hericks und GRÜNE Fraktion

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

 

keine

 

Lokalisation Beta

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