21-3019

Eimsbüttel hilft – Sonderfonds: Hilfe für Geflüchtete Drs. 21-2850, Beschluss der BV vom 31.03.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.07.2022
30.06.2022
Sachverhalt

Durch den Angriffskrieg der russischen Armee in der Ukraine kam es zu einem starken Anstieg von Fluchtbewegungen. Deutschlandweit und auch in Eimsbüttel gibt es eine beeindruckende Hilfsbereitschaft geflüchtete Menschen bspw. mit Lebensmitteln, Kleidung, Hygieneartikeln, pharmazeutischen Produkten, Kommunikationsmöglichkeiten oder Schlafplätzen zu unterstützen. Um dieses zivilgesellschaftliche Engagement weiter zu fördern, soll die Bezirksversammlung Eimsbüttel einen Sonderfonds „Hilfe für Geflüchtete“ einrichten und dafür Sondermittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung stellen.

 

Beschluss:

  1. Die Bezirksversammlung stellt einen Sonderfonds „Hilfe für Geflüchtete“ zur Verfügung, aus dem Institutionen, Organisation, Vereine oder Verbände die sich aktiv in der Geflüchteten- und Vertriebenen-Hilfe einsetzen, Gelder beantragen können. Für diesen Fonds werden konsumtive Sondermittel in Höhe von 50.000 € reserviert. Aus den reservierten Sondermitteln kann die Bezirksverwaltung Beträge mit einer Einzelhöhe von bis zu 3.000 Euro direkt vergeben. Die Verwaltung orientiert sich hierbei an den geltenden "Richtlinien zur Förderung von Initiativen im Bezirk Eimsbüttel". Die Vergaben sind regelmäßig dem nächstmöglichen Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport zur Kenntnis vorzulegen. Anträge, die diese Summe überschreiten, sind dem Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport zur Entscheidung vorzulegen.
  2. Die Antragssteller können entweder soziale / gemeinnützige Vereine und Verbände, die nicht gewinnorientierte Ziele verfolgen, freie Kulturschaffende oder andere Antragsberechtigte sein
  3. Mit diesen Sondermitteln sollen diverse Maßnahmen im Zusammenhang mit der kurzfristigen sowie der langfristigen Hilfe von geflüchteten Menschen in Eimsbüttel oder Initiativen aus Eimsbüttel heraus, unterstützt werden.
  4. Die Öffentlichkeit soll möglichst breit auf die Möglichkeiten der Nutzung dieser Sondermittel hingewiesen werden. Eine entsprechende Information zu dem Sonderfonds „Hilfe für Geflüchtete" und den zugehörigen Rahmenbedingungen soll über das digitale Informationsangebot des Bezirksamtes erfolgen.
  5. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Sozialbehörde für eine Neueinrichtung des Hamburger Integrationsfonds einzusetzen. Daraus sollen den Bezirken zusätzliche Mittel für die (Weiter-) Entwicklung integrativer, nachbarschaftlicher Strukturen zur Verfügung gestellt werden.
  6. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten eine/n Referent:in der Sozialbehörde zur nächsten Sitzung des Sozialraumausschusses einzuladen, um über die zusätzlichen Sozialbedarfe, die gewährte Unterstützung seitens der Behörde und weitere Maßnahmen zu berichten.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu 5. und 6. des o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 5.

Unterstützungsmöglichkeiten der bezirklichen Integrationsarbeit werden im Zuge des laufenden Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2023/2024 derzeit geprüft. Eine Neuauflage des von der Bürgerschaft initiierten Integrationsfonds ist nach Kenntnis der Sozialbehörde nicht beabsichtigt. Die Sozialbehörde ist jedoch im Gespräch mit den Bezirksämtern, inwieweit die bestehende sozialräumliche Infrastruktur rund um die Unterkünfte für Schutzsuchende ausreichend ist oder ggf. aufgestockt werden muss. Die Mittel der Förderrichtlinie für Sozialräumliche Integrationsnetzwerke ist zwischenzeitlich um insgesamt 1 Mio. € aufgestockt worden.

 

Zu 6.

Die Sozialbehörde wird in einer der nächsten Sitzungen des Sozialraumausschusses der Bezirksversammlung Eimsbüttel durch eine Referentin oder einen Referenten zu den aufgegebenen Punkten berichten.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine