21-2850

Eimsbüttel hilft – Sonderfonds: Hilfe für Geflüchtete

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 31.03.2022 Bezirksversammlung Ö 10.16

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drs.-Nr.

Ergebnis

HaKuS
(Gemeinsamer Antrag der GRÜNE-, CDU und SPD-Fraktion)

29.03.2022

11.2

21-2800

Es erfolgte eine punktweise Abstimmung.
Zu Punkt 1.:
Der Antragspunkt wird einstimmig, bei Stimmenenthaltung der FDP-Fraktion, angenommen.
Zu Punkt 2.:

Der Antragspunkt wird einstimmig angenommen.
Zu Punkt 3.:

Der Antragspunkt  wird mehrheitlich, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion angenommen.

Zu Punkt 4.:

Der Antragspunkt wird einstimmig angenommen.

Zu Punkt 5.:

Der Antragspunkt wird einstimmig angenommen.

Zu Punkt 6.:

Der Antragspunkt wird einstimmig angenommen.

 

Durch den Angriffskrieg der russischen Armee in der Ukraine kam es zu einem starken Anstieg von Fluchtbewegungen. Deutschlandweit und auch in Eimsbüttel gibt es eine beeindruckende Hilfsbereitschaft geflüchtete Menschen bspw. mit Lebensmitteln, Kleidung, Hygieneartikeln, pharmazeutischen Produkten, Kommunikationsmöglichkeiten oder Schlafplätzen zu unterstützen. Um dieses zivilgesellschaftliche Engagement weiter zu fördern, soll die Bezirksversammlung Eimsbüttel einen Sonderfonds „Hilfe für Geflüchtete“ einrichten und dafür Sondermittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung stellen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung stellt einen Sonderfonds „Hilfe für Geflüchtete“ zur Verfügung, aus dem Institutionen, Organisation, Vereine oder Verbände die sich aktiv in der Geflüchteten- und Vertriebenen-Hilfe einsetzen, Gelder beantragen können. Für diesen Fonds werden konsumtive Sondermittel in Höhe von 50.000 € reserviert. 

Aus den reservierten Sondermitteln kann die Bezirksverwaltung Beträge mit einer Einzelhöhe von bis zu 3.000 Euro direkt vergeben. Die Verwaltung orientiert sich hierbei an den geltenden "Richtlinien zur Förderung von Initiativen im Bezirk Eimsbüttel". Die Vergaben sind regelmäßig dem nächstmöglichen Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport zur Kenntnis vorzulegen. Anträge, die diese Summe überschreiten, sind dem Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport zur Entscheidung vorzulegen.

 

  1. Die Antragssteller können entweder soziale / gemeinnützige Vereine und Verbände, die nicht gewinnorientierte Ziele verfolgen, freie Kulturschaffende oder andere Antragsberechtigte sein.


     
  2. Mit diesen Sondermitteln sollen diverse Maßnahmen im Zusammenhang mit der kurzfristigen sowie der langfristigen Hilfe von geflüchteten Menschen in Eimsbüttel oder Initiativen aus Eimsbüttel heraus, unterstützt werden.
     
  3. Die Öffentlichkeit soll möglichst breit auf die Möglichkeiten der Nutzung dieser Sondermittel hingewiesen werden. Eine entsprechende Information zu dem Sonderfonds „Hilfe für Geflüchtete" und den zugehörigen Rahmenbedingungen soll über das digitale Informationsangebot des Bezirksamtes erfolgen.
  4. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Sozialbehörde für

eine Neueinrichtung des Hamburger Integrationsfonds einzusetzen. Daraus sollen den

Bezirken zusätzliche Mittel für die (Weiter-) Entwicklung integrativer, nachbarschaftlicher

Strukturen zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten eine/n Referent:in der Sozialbehörde zur nächsten Sitzung des Sozialraumausschusses einzuladen, um über die zusätzlichen Sozialbedarfe, die gewährte Unterstützung seitens der Behörde und weitere Maßnahmen zu berichten.

 

 

 

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