21-2239

E-Scooter im öffentlichen Raum: Regelungen für ein besseres Miteinander

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.08.2021
Sachverhalt

Beratungsfolge

am

TOP

Drs. Nr.

Ergebnis

AM

11.08.2021

5.1

21-1807

Nach punktweiser Abstimmung mehrheitlich gegen die Stimme der AFD angenommen

 

Seit Juni 2019 sind bundesweit elektrobetriebene Tretroller, sogenannte E-Scooter, im Straßenverkehr erlaubt. In vielen Städten werden die Scooter, die rechtlich weitgehend ähnlich Fahrrädern behandelt werden, als ein Baustein auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Mobilitätsmix gesehen. Rund 4.000 E-Scooter, betrieben von sechs Sharing-Dienstleistern, sind aktuell auf Hamburgs Straßen unterwegs bzw. abgestellt, wobei die Angebote in erster Linie das Gebiet um die Innenstadt betreffen.

 

Notwendige Regelungen, u.a. zum Abstellen und Parken, zur Kontrolle und Überwachung, zur Verkehrssicherheit sowie zum Datenaustausch sind in einer freiwilligen Vereinbarung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Anbietern von E-Scootern geschlossen worden.

 

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Präsenz der E-Scooter im öffentlichen Raum, vor allen dort, wo die Flächen begrenzt sind, mitunter eine Herausforderung darstellt. So werden scheinbar achtlos abgestellte Roller immer wieder zum Hindernis für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -Teilnehmer. Bürgerinnen und Bürger auch im Bezirk Eimsbüttel monieren ungeordnetes Abstellen von E-Scootern in Verbotszonen, etwa auf Fuß- und Radwegen, aber auch in Grünanlagen und sogar Gewässern.

 

Hinzu kommt die unsachgemäße Benutzung, die zu gefährlichen Situationen im innerstädtischen Verkehr führen kann. Schließlich ist festzustellen, dass durch die nahezu ausschließliche Verbreitung der E-Scooter in den innenstadtnahen Gebieten die angedachte Rolle dieses Verkehrsmittels im Mobilitätsmix nicht oder nicht ausreichend erfüllt wird.

 

Vor diesem Hintergrund wird auch für den Bezirk Eimsbüttel weitergehender Regelungsbedarf gesehen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende für die Umsetzung der folgenden Punkte einzusetzen:

 

1. Stadt und Bezirk Eimsbüttel sollen weitergehende Steuerungsmöglichkeiten für die Auf- und Abstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum erhalten, die zum Beispiel eine besondere Kennzeichnung von Abstellflächen durch Beschilderung bzw. farbliche Markierung ermöglichen.

 

2. Um verstärkt auf eine sichere und regelkonforme Nutzung von E-Scootern hinzuwirken, soll 

  1. in Zusammenarbeit mit den Sharing-Anbietern soll ein Konzept entwickelt werden, um Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern auf die geltenden Sicherheits- und Abstellbestimmungen hinzuweisen

 

  1. die Einhaltung der Bestimmungen durch Sanktionierung und Anreize gefördert werden sowie

 

  1. Eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel einer Null-Promille-Grenze für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern geprüft werden.

 

 

 

 

Anhänge

keine