21-4623

Drs. 21-4463: Stellungnahme zur Schlussverschickung: Teilbaumaßnahme E032 - Veloroute 2 – Sillemstraße von Langenfelder Damm bis Schwenckestraße

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.04.2024
Sachverhalt

 

  1. Bezüglich der Herstellung von Fußngerüberwegen an den Armen des geplanten Kreisverkehrs Sillemstraße/Methfesselstraße hat eine Abstimmung mit dem zuständigen PK stattgefunden. Das PK hat eine Anordnung der Fußngerüberwege in Aussicht gestellt. Daher wird die Planung entsprechend angepasst und Fußngerüberwege mit einer angepassten Beleuchtung an allen Kreisverkehrsarmen vorgesehen.
  2. Der Park an der Schwenckestraße liegt bereits außerhalb des Planungsbereiches und ein Großteil des Parks ist nicht Teil der Tiefbaufläche. Außerdem würde eine Begradigung und Aufweitung der Radverkehrsführung im Bereich des Parks eine höhere Fahrgeschwindigkeit des Radverkehrs begünstigen, welche aufgrund der gebotenen Rücksichtnahme bei der Querung über die Gehwege an beiden Enden des Parks planerisch verhindert werden soll (s. auch Aufmerksamkeitsstreifen als Bestandteil der Planung auf Wunsch von VD). Die bestehende Fußverbindung entlang der Grundstücke auf der westlichen Seite der Grünfläche ist mit Breiten von etwa 1,5 m bereits untermaßig und kann daher nicht verjüngt werden. Aus diesen Gründen wird der Vorschlag in diesem Planverfahren nicht weiterverfolgt. Die Querungssituation über die Schwenckestraße liegt ebenfalls außerhalb des Planungsbereiches und wurde bereits 2018 in Zusammenhang mit dem Ausbau der Radverkehrsführung durch den Park im Verlauf der Sillemstraße überprüft und optimiert (E22 - Veloroute 2, Knoten Sillemstraße / Schwenckestraße). Schon damals wurden mehrere Querungsvarianten über die Schwenckestraße abgewogen und mit dem zuständigen PK auf ihre Anordnungsfähigkeit hin überprüft. Die Abstimmung mit dem PK zur Querungssituation über die Schwenckestraße hat im Rahmen der Maßnahme E032 erneut stattgefunden und keine Optimierungsoptionen ergeben. Um die Querung für den Radverkehr zukünftig verbessern zu können, wurde diese als potentieller Standort für das Programm PrioBike-HH bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende angemeldet. Dies setzt jedoch die Planung einer LSA voraus, die mit den TÖB, insbesondere den Busbetrieben abgestimmt werden müsste und daher ein gesondertes Planungsvorhaben voraussetzt. Aus diesen Gründen wird der Vorschlag in diesem Planverfahren nicht weiterverfolgt.
  3. Der Grad der Versiegelung nimmt durch die geplante Umgestaltung um 4% (260m²) ab. Der Park an der Schwenckestraße liegt außerhalb des Planungsbereiches und ein Großteil des Parks ist nicht Teil der Tiefbaufläche. Innerhalb der Planungsgrenzen gibt es keinen weiteren möglichen Standort für eine Baumneupflanzung. Auf der Grünfläche an der Kehre Sillemstraße wird durch das beauftragte Ingenieurbüro keine Möglichkeit gesehen, da kein Freiraum vorhanden ist. Zur Einschätzung der Entwicklungschancen einer Neupflanzung im Park an der Schwenckestraße müsste ein Baumsachverständiger hinzugezogen werden. Aus diesen Gründen wird der Vorschlag in diesem Planverfahren nicht weiterverfolgt.

 

  1. Eine Anfrage bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation hat ergeben, dass die zahlreichen Ladesäulen in der Umgebung keine besonders hohen Auslastungen aufweisen, die die Einrichtung einer Ladesäule in der Sillemstraße rechtfertigen würden. Die Schaffung zusätzlicher Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge wurde daher planerisch abgewägt und aufgrund der durch eine E-Ladesäule induzierten Kfz-Verkehre in der Sillemstraße, als zukünftige Fahrradstraße nicht vorgesehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine