Drs. 21-4453 Luruper Weg - Kompromissvorschlag
Letzte Beratung: 08.04.2024 Kerngebietsausschuss Ö 7.5
Das Prüfungsergebnis durch MR vom 14.02.2024 zum aus der Öffentlichkeit vorgelegten Kompromissvorschlag, das am 16.02.2024 von der Gremienbetreuung an die Ausschussmitglieder und Fraktionen weitergeleitet wurde, lautet wie folgt:
Grundsätzlich ist es nicht zutreffend, dass durch die Umgestaltung des Luruper Weges zugunsten des Fußverkehrs in Verbindung mit Fahrradparkmöglichkeiten 88 Kfz-Parkstände weggefallen sind. Diese Anzahl beruht vermutlich auf nicht korrekten Parkaufstellungen, die in der Vergangenheit nicht mit einem Bußgeld geahndet wurden.
Die gemäß der ReStra/ RASt erforderlichen Breiten und Längen für das Kfz-Parken werden auch durch den Kompromissvorschlag nicht eingehalten, selbst wenn der Grandstreifen im Bereich des südlichen Gehweges mit genutzt wird. Für das Querparken ist eine Länge von insgesamt 5,00m erforderlich (inkl. Überhangstreifen s. Tabelle 22, Nr. 6.1.5 und Planskizze in der Anlage).
Bisher ist das Parken auf den Gehwegen nicht zulässig, da die Borde zu hoch sind. Auch wenn die Nebenfläche für eine Mitnutzung baulich angepasst würde, verbleibt eine Rest-Fahrbahnbreite von 3,45m. Dies ist nicht ausreichend, da bei dieser Parkformation eine Fahrbahnbreite von 4,50 bis 6,00m erforderlich ist, um ausreichend sicheren Raum für den Ein- und Ausparkprozess zu haben (je nachdem, ob vorwärts oder rückwärts eingeparkt wird). Eine Fahrbahnbreite von 3,45m ist generell für den Kfz-Begegnungsverkehr nicht zulässig. Mind. 5,00m wären dafür erforderlich (Pkw-Lkw-Begegnungsfall).
Für eine Einbahnstraßenregelung wird mind. 3,80m (mit Radverkehr in Gegenrichtung) benötigt. Auch ist der verbleibende südliche Fußweg im öffentlichen Raum zu schmal, um die Barrierefreiheit zu sichern, wenn der Grandstreifen für das Kfz-Querparken mitgenutzt wird. Das Polizeikommissariat 23 lehnt die Anordnung einer Einbahnstraße unter dieser Maßgabe ab.
Zur vorgeschlagenen Alternative für das Fahrradparken: der Kompromissvorschlag berücksichtigt z.B. nicht die Leuchtenstandorte, Schachtdeckel, Baumstandorte, Hauseingänge. Zudem beinhaltet dieser Standorte außerhalb des Bedarfes im Plangebiet.
Aufgrund des Prüfergebnisses wurden die Straßenbautätigkeiten fortgesetzt und sind voraussichtlich Ende März beendet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.