Doppelspitzen möglich machen! Für mehr Willensstärke und Gleichberechtigung das BezVG und EntschLG verändern
Letzte Beratung: 28.10.2021 Bezirksversammlung Ö 9.3
Was in der Hamburgischen Bürgerschaft, im Bundestag und in mehreren Parteien inzwischen selbstverständlich ist, lässt das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) für die Fraktionen der Bezirksversammlungen nicht zu: Doppelspitzen bei den Fraktionsvorsitzenden sind nicht vorgesehen. Dabei sind paritätische Machtverteilungen im Hinblick auf die Gleichberechtigung ein wirksames Mittel zur Beseitigung bestehender Nachteile, auf die der Staat laut § 3.2 des deutschen Grundgesetzes hinzuwirken verpflichtet ist.
Einzelne Bezirksfraktionen in Hamburg haben sich bereits dazu entschieden, die Verantwortung für die Gesamtfraktion aufzuteilen. Doch um die gleichberechtigte Bezahlung und auch Wertschätzung der beiden Co-Fraktionsvorsitzenden zu gewährleisten sowie gleichberechtigte Beteiligung an politischen Vorgängen (Dritter) zu ermöglichen, braucht es nun Änderungen im BezVG und EntschLG.
Statt hier gerechte und transparent geteilte Entlohnung sowie Anerkennung festzuschreiben, sieht § 10 Abs. 2 BezVG vor, dass die Fraktionen eine/n Vorsitzende/n und je nach Fraktionsstärke eine oder zwei stellvertretende Fraktionsvorsitzende aus ihren Reihen wählen können. Entsprechend sieht das Entschädigungsleistungsgesetz (EntschLG) in § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 die dreifache Aufwandsentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden und die zweifache Aufwandsentschädigung für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden vor.
Auf der Landesebene sind dagegen Doppelspitzen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 4 Hamburgisches Abgeordnetengesetz möglich. Fraktionen können danach zwei gleichberechtigte Fraktionsvorsitzende bestimmen. Das Entgelt wird auf beide verteilt, sodass beide die 2,5-fache Mandatsträgerentschädigung erhalten.
Daher ist es an der Zeit, dass eine vergleichbare Regelung auch für (mindestens) paritätisch besetzte Fraktionsvorstände der Bezirksfraktionen möglich gemacht wird.
Nur so können die einzelnen Fraktionen selbst und gerecht entscheiden, wie sie die Aufgaben und Machtverhältnisse unter ihren Abgeordneten und im Fraktionsvorstand verteilen möchten. Den Fraktionen ist Gestaltungsmöglichkeit in ihrer Selbstorganisation zu lassen und Schritte in Richtung tatsächlicher Gleichberechtigung zu unterstützen.
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Die Bezirksversammlung Hamburg-Eimsbüttel spricht sich dafür aus, dass das BezVG und das EntschLG so angepasst werden, dass Bezirksfraktionen zwei gleichberechtigte Fraktionsvorsitzende wählen können.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss an die Fraktionen der Bürgerschaft weiterzuleiten, mit der Bitte, die entsprechenden Änderungen nach Ziffer 1 vorzunehmen.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, die Bezirksversammlung kontinuierlich über die weitere Entwicklung zu unterrichten.
Kathrin Warnecke, Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion
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