COVID-19, Krisen bedürfen der Transparenz
Letzte Beratung: 13.08.2020 Hauptausschuss Ö 8.1
Wegen der aktuellen Ansteckungsgefahren finden keine Bezirksversammlungen statt und ihre Ausschüsse tagen - wenn überhaupt - nur sehr themen- und teilnehmer-reduziert. Durch die Verordnung vom 02.04.20 sind Mitglieder der Bezirksversammlung im Rahmen ihrer Mandatsausübung von Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Trotzdem ist es nicht nur Risikogruppen nicht zuzumuten, an entsprechenden Versammlungen physisch teilzunehmen. Den in den Ausschüssen zubenannten und sonstigen an Kommunalpolitik interessierten Bürger*innen ist eine Teilnahme nicht gestattet.
Wegen der technisch bedingten Minimalzeit der Protokoll-Erstellung und -Genehmigung ist derzeitig nicht einmal eine zeitnahe Information interessierter Bürger*innen über Diskussionsthemen und Beschlüsse möglich.
Die laufende Verordnung ist zwar bis zum 19.04.2020 in Kraft, aber eine Debatte über die Verlängerung der Maßnahmen läuft bereits und eine Rücknahme der physischen Kontaktbeschränkungen kann sich noch Monate hinziehen. Diese Situation stellt eine erhebliche Einschränkung bürgerlicher, demokratischer Rechte und Einschnitte in die persönliche Freiheit dar.
Die aus epidemiologischen Gründen notwendigen, physischen Kontaktreduzierungen und ihre Durchsetzung sollten uns Bezirksabgeordnete aber nicht in der Ausübung unseres Mandates einschränken. Es ist wichtig, Bürgerrechtseinschränkungen nur so weit wie unbedingt notwendig und auch nur vorübergehend zu akzeptieren und bedarf dringend mindestens der Transparenz, um politische Entscheidungen nachvollziehen zu können, besser des Aufbaus neuer, der pandemischen Situation angepasster, demokratischer Partizipationswege.
Allen Mitgliedern der Bezirksversammlung und ihren Zubenannten muss schnellstens wieder ermöglicht werden, ihre Rechte als demokratisch gewählter Interessenvertretung wahrzunehmen und ihren Aufgaben mittels gegenseitigem Austausch in Bezirksversammlung und Ausschüssen nachkommen zu können. Auch die notwendige Entscheidungstransparenz macht es erforderlich, kurzfristig neue Instrumente und Wege zu entwickeln, um die physische Kontaktbeschränkung so weit wie medizinisch nötig aufrechterhalten zu können und dennoch die Partizipation der Bürger*innen Eimsbüttels zu ermöglichen.
Die auf der Hand liegende Maßnahme der Video-Aufzeichnung von Versammlungen (Bezirksversammlung wie Ausschüsse) wäre eine erste, mit der die derzeitig eingeschränkten aber von den Themenbereichen her im Grunde öffentlich durchführbaren Versammlungen zeitnah mittels Bürger-Informationssystem (ALLRIS) den nicht teilnehmenden Bezirksversammlungs-Mitgliedern und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden könnten. Der demokratische Nutzen wird die voraussichtlich geringen Kosten der Beschaffung der nötigen Technik überwiegen.
Eine weitere, kurzfristig notwendige Maßnahme, um Mitgliedern der Bezirksversammlung und der Ausschüsse wenigstens eine virtuelle Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen, sollte die Komplettierung der Video-Aufzeichnungen um Anschaffung und Inbetriebnahme eines Videokonferenz-Systems sein. Solche Systeme sind seit Jahren am Markt, günstig in der Anschaffung und auch bei größeren Teilnehmerzahlen einfach zu bedienen. Auch die Durchführung von Videokonferenzen (einschließlich Aufzeichnung) ist üblicherweise zu relativ geringen Kosten möglich.
Für Plena wie Landtage und Bundestag sind nicht nur Aufzeichnungen zur späteren Ansicht absolut gängige Praxis, sondern auch Livestreams erfreuen sich seit Langem großer Beliebtheit.
Letzteres sollte ein weiterer Schritt der Bezirksversammlung Eimsbüttel sein. Weil realistischer Weise perspektivisch sowohl die Hamburgische Bürgerschaft wie auch sämtliche Bezirksversammlungen um Anschaffung und Betrieb von Videokonferenz-Systemen nicht herumkommen werden, ist eine Anschaffung bzw. Refinanzierung aus Landesmitteln zu fordern.
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