21-2369

Corona-Tests: Terminvergabe auch ohne Internet ermöglichen Drs. 21-1959, Beschluss der BV (HA) vom 29.04.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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30.09.2021
Sachverhalt

Mit dem o.g. Antrag hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel folgendes Anliegen dargestellt:

 

Sachverhalt:

Umfangreiches Testen auf Infektionen mit SARS-CoV-2 ist ein wichtiger Bestandteil, um Infektionsketten früh zu unterbrechen und somit das Pandemiegeschehen einzudämmen. Vor diesem Hintergrund ist es sehr erfreulich, dass die Testkapazitäten auch in Eimsbüttel kontinuierlich erweitert werden und inzwischen in allen Eimsbütteler Stadtteilen die Möglichkeit besteht, sich kostenfrei auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen zu lassen. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, erfolgt die Terminvergabe für einen Corona-Test in der Regel online. Dennoch ist es wichtig, dass - gerade auch für Menschen, die über keinen bzw. lediglich einen eingeschränkten Internetzugang verfügen - die Möglichkeit besteht, Testtermine optional auch telefonisch oder persönlich vor Ort zu vereinbaren.

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass

1. in den vertraglichen Rahmenbedingungen mit Testzentren nach Möglichkeit festgelegt wird, dass eine Terminvergabe bei Bedarf auch telefonisch oder persönlich vor Ort erfolgen kann,

2. zudem zielgerichtet, beispielsweise eine Broschüre in verschiedenen Sprachen der betroffenen Zielgruppen erstellt und an diese verteilt wird und durch Pressever-öffentlichungen, Anzeigen, die Landespressekonferenz o.ä. auf bereits heute vorhandene Möglichkeiten einer telefonischen oder persönlichen Terminvereinbarung aufmerksam gemacht werde.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Beauftragung der hamburgischen Teststellen begann ab dem 08.03.2021 mit dem Ziel des Angebots der kostenlosen Bürgertests gemäß Coronavirus-Testverordnung (TestVO) ab dem 01.04.2021. Hier war zunächst die ausschließliche Anmeldung über das Internet vorgesehen, um Menschenansammlungen und somit Übertragungsmöglichkeiten vor Teststellen zu vermeiden.

Im Laufe des Monats April 2021 offenbarte sich die Notwendigkeit von telefonischen bzw. persönlichen Anmeldemöglichkeiten an den Teststellen.

Unabhängig des Beschlusses der Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 29.04.2021 hat die zuständige Fachbehörde deshalb bereits am 16.04.2021 die Teststellen ersucht, telefonisch bzw. persönlich angemeldete Termine zuzulassen und zu diesem Zweck Telefonleitungen einzurichten. Die zurückgemeldeten Telefonnummern wurden in die Onlinekarte für Teststellen auf www.hamburg.de eingepflegt und in Teststellen wird auf diese verwiesen.

Ferner werden die Beauftragungen privat betriebener Teststellen zum 30.09.2021, spätestens mit dem voraussichtlichen Ende der kostenfreien Bürgertests zum 11.10.2021, beendet. Die ab diesem Tage weiterhin zum Testen befugten Praxen und Apotheken sind in der Regel tele-fonisch und persönlich erreichbar.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine