21-2947

Corona-Soforthilfe aus Sondermitteln

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 10.05.2022 Haushalt, Kultur und Sport Ö 12.2

Sachverhalt

Ausgelöst durch die Corona-Pandemie wurde mit der Drs. 21-0914 die Corona-Soforthilfe als Reservierungsposition aus den bezirklichen Sondermitteln durch die Bezirksversammlung beschlossen und im Verlaufe der Pandemie durch weitere Beschlüsse der BV mit zusätzlichen bezirklichen Sondermitteln aufgestockt. Die Ziele des Verfahrens waren, schnell auf die jeweiligen Bedarfe im Bezirk reagieren, zügig aktuelle Hygienekonzepte umsetzen, das Pandemiegeschehen möglichst effektiv eindämmen und die Menschen im Bezirk Eimsbüttel auf diese Weise schützen zu können.

 

Die Verwaltung wurde laut Beschluss ermächtigt, bei Bedarf Anträge mit einem Finanzvolumen von max. 5.000 Euro ohne einen weiteren Beschluss der BV bescheiden zu können. Die Bescheide wurden im Nachhinein dem Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport zur Überprüfung zu Kenntnis gegeben.

 

Finanzielle Übersicht zur Corona Soforthilfe:

 

 

100.000,00 €

Beschluss der BV vom April 2020 (Drs. 21-0914)

 

65.182,82 €

Beschluss der BV vom Oktober 2020 (Drs. 21-1395)

 

43.365,00 €

Beschluss der BV vom 16.03.2021 (Drs. 21-1814)

 

208.547,82 €

Gesamte Beschlusssumme

 

 

49.652,97 €

REST

 

 

 

In Anbetracht der aktuellen Situation und Dauer der Pandemie ist eine schnelle Reaktion auf aktuelle Bedarfe regelhaft nicht mehr notwendig. Das Antragsaufkommen mit Bezug zur Pandemie ist deutlich zurückgegangen. Es wird daher empfohlen, Zuwendungen mit einem Corona-Bezug wieder im vorgesehen Verfahren durchzuführen und die Reserveposition aufzulösen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die reservierten Gelder der Corona-Soforthilfe, die in Höhe von 49.652,97 Euro derzeit noch zur Verfügung stehen, werden wieder frei gegeben und dem ‚zentralen Ansatz‘ der bezirklichen Sondermittel der Bezirksversammlung zugeführt. Die Reservierungsposition der Corona-Soforthilfe wird bis auf weiteres aufgelöst. Anträge mit einem Corona Bezug sind weiterhin möglich, werden jedoch in einem normalen Sondermittelverfahren bearbeitet.

 

 

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