21-1151

Corona-Hilfen für das LOGO

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2020
13.08.2020
16.07.2020
Sachverhalt

 

Die Corona-Pandemie hat die Kultur- resp. Veranstaltungsbranche besonders hart und vor allem unverschuldet getroffen. Die Betriebe stehen nach wie vor still und - was besonders hervorzuheben ist - in dieser Branche ist kein Ende des Lockdowns in Sicht.

 
Alles steht still, Clubs, Agenturen, Künstler und Dienstleister kämpfen ums nackte Überleben.

 

Auch das Eimsbütteler LOGO in der Grindelallee ist betroffen und seine wirtschaftliche Situation ist wirklich kritisch. Zu Beginn der Krise hat das LOGO zwar zunächst die Unterstützung über die Hamburgische Investitions- und Förder-Bank (IFB) bekommen. Auch die Überbrückungshilfe des Bundes  kann beantragt aber nur als 'Tropfen auf dem heißen Stein' betrachtet werden.

 

Jetzt setzt weitere Unterstützung durch das Förderprogramm der Kulturbehörde den Verbrauch sämtlicher Rücklagen des LOGO voraus. Rücklagen aber sind das A&O eines Unternehmens, welches viele seiner Projekte, wie z.B. Musik-Events, vorfinanzieren muss (Kautionen für Anlagen, etc.). Die Corona-Hilfen an die Kulturbetriebe dürfen nicht wie übliche Zuwendungen gehandhabt werden. Die Rettung der Unternehmen darf nicht deren Geschäftsunfähigkeit voraussetzen.

 

Betriebswirtschaftlich kann mit einem Wieder-Erreichen des regelmäßigen Umsatzes aus Vor-Corona-Zeiten bestenfalls 6 bis 12 Monate nach Wieder-Anfahren (das nicht in Sicht ist) gerechnet werden. Für diese Zeit ist der Rückgriff auf Rücklagen unverzichtbar.

 

Die Bedingung, vorhandene Rücklagen vor Erhalt weiterer Unterstützungsleistungen verbrauchen zu müssen, bedeutet für das Eimsbütteler LOGO kurzfristig das unmittelbare wirtschaftliche Aus.

 

Das LOGO ist eine Eimsbütteler Institution!

 

Wenn der Bezirk Eimsbüttel nicht dabei zusehen will, wie prägende Institutionen seiner Kulturszene wie das LOGO unwiederbringlich eingehen, muss er jetzt kurzfristig durchsetzen, dass diese für mindestens weitere 6 Monate nicht rückzahlbare Corona-Hilfen erhalten, ohne dafür Rücklagen angreifen zu müssen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei Kulturbehörde und Senat der Hansestadt Hamburg dafür einzusetzen, dass

 

  1. das LOGO (und andere Clubs) Rücklagen für weitere mindestens 6 Monate einbehalten dürfen und sie die Corona-Hilfen ohne vorherige Abschmelzung von begrenzt evtl. vorhandenen Rücklagen bekommen.

 

  1. kulturelle Einrichtungen, in denen "social distance" durch die Natur der Sache (wie Tanz) nicht eingehalten werden kann, im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbetrieben besondere Hilfen erhalten müssen.

 

 

Kultureinrichtungen, die - wie das LOGO - die spezifische Kulturlandschaft Eimsbüttels im besonderen Maße prägen, müssen auch besondere Überlebenshilfen auch von Seiten des Bezirks erhalten. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel stellt den Kultur-Einrichtungen ihres Bezirks daher unabhängig vom Erhalt anderer Corona-Hilfsmittel nicht rückzahlbare Sondermittel aus ihrem Corona-Soforthilfe-Fonds (sh. Beschluss des Haushalts- und Kulturausschusses vom 02.06.2020) zur Verfügung.

 

 

Roland Wiegmann, Peter Gutzeit, Mikey Kleinert, Manuela Pagels und Ralf Peters und Fraktion DIE LINKE 

Anhänge

 

keine