21-2321

Chancen auf eine Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Heinrich-Kock-Weg prüfen HA-Beschluss vom 15.07.2021 - Drs. 21-2152

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.09.2021
16.09.2021
Sachverhalt

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 23 wie folgt Stellung:

 

Der Heinrich-Kock-Weg führt durch ein neu entstandenes Wohnquartier im Stadtteil Lokstedt, dem sog. Süderfeld Park, an der Grenze zu Eppendorf. Auf dem Areal einer ehemaligen Gewerbefläche wurden ca. 400 Mietwohnungen - mit ein bis vier Zimmern -gebaut, darunter Appartements, Familienwohnungen und Penthouses in einem 9000 qm Park mit vielen Grünflächen in den Innenhöfen, die individuell gestaltet sind. Der Heinrich-Kock-Weg liegt in einer Tempo-30-Zone. Er befindet sich zwischen der Süderfeldstraße und der Lottestraße, die ebenfalls Tempo 30 Zonen sind. Im südlichen Bereich grenzt der Heinrich-Kock-Weg an das Universitätsklinikum Eppendorf. Im Quartier befindet sich die „Kita Kinderzimmer Süderfeldpark“ im Heinrich-Kock-Weg 25. Einkaufsmöglichkeiten gibt es in dem Abschnitt nicht. Geschäfte für den täglichen Bedarf und umgebende Buslinien sind fußläufig im Umfeld zu erreichen. Derzeit ist der Heinrich-Kock-Weg noch nicht öffentlich gewidmet.

Der Heinrich-Kock-Weg ist in dem Abschnitt zwischen Süderfeldstraße und Lottestraße einspurig pro Fahrtrichtung. Der Verkehr aus den beiden anliegenden Straßen ist gering. Hauptsächlich wird das Quartier durch Fahrzeugführer erreicht, die Anwohner sind.  Das Parken im Heinrich-Kock-Weg variiert. Hauptsächlich ist das Parken auf den Seitenstreifen (ca. 60 Stellplätze) erlaubt. In Teilbereichen ist das Parken längs zur Fahrbahn und zwischen dem Haus Nr. 19- 23 und gegenüber dem Haus Nr. 20 und 30 in senkrechter Aufstellung auf einer Mittelinsel (ca. 20 Stellplätze) angeordnet. Zudem befinden sich zahlreiche Tiefgaragen unter den Wohnkomplexen. 

Die vorhandenen Fahrbeziehungen stellen keine erhöhte Gefährdung für einzelne Verkehrsteilnehmer dar, da sie für alle Verkehrsteilnehmer deutlich zu erkennen sind. In einer im August durchgeführten Messung durch ein Verkehrsstatistikgerät (VSG) wurde festgestellt, dass das Geschwindigkeitsniveau deutlich unter 30 km/h liegt.

 

Der Heinrich-Kock-Weg wird nur von geringem Verkehr frequentiert. Eine erhöhte Gefahrensituation durch den vorhandenen Fahrzeugverkehr ist dort nicht gegeben.

 

Gemäß dem Hamburger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (Restra) ist für verkehrsberuhigte Bereiche als vorherrschende Bauweise Einzel- und Doppelhausbebauung vorgesehen.

Im Heinrich-Kock-Weg befinden sich (Großraum-) Tiefgaragen unter den Wohnkomplexen. Diese generieren Verkehre, die in verkehrsberuhigten Bereichen auf ein Minimum reduziert werden sollen.

Hauptargument gegen die Verknüpfung von Tiefgaragen und verkehrsberuhigten Bereichen ist jedoch das Thema Verkehrssicherheit. Da der öffentliche Bereich, der der Tiefgarage vorgelagert ist, eine „Spielstraße“ darstellt und dort die Aufenthaltsfunktion gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) überwiegen muss, sind hier hohe Anforderungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gegeben. Großgaragen sind per se auszuschließen.

 

Zudem verweist die VD 51 auf die geforderte bauliche Herstellung der Straße. In der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu § 42 Ziffer 1 bis 5 zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich wird angeführt, dass so gekennzeichnete Straßen oder Bereiche durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln muss, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel würde ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Aktuell ist die Fahrbahn durch Hochborde von den Gehwegen getrennt. Gleiches gilt für die dort befindlichen Parkstände. Darüber hinaus ist nach der VwV-StVO zu beachten, dass die zum Parken bestimmten Flächen durch Markierungen oder durch Pflasterwechsel erzielt werden und nicht durch Zeichen 314 StVO gekennzeichnet werden. Die Anordnung eines Verkehrsberuhigten Bereichs würde eine Neuordnung der jetzigen Parkstände im Heinrich-Kock-Weg erfordern. Straßenverkehre und das Parken dürften dann nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Ein geschlossenes Band von Parkplätzen müsste einem offenen Straßenraum mit Aufenthaltsfunktion weichen. Diese erforderliche Umgestaltung würde zu einer deutlichen Reduzierung der Parkplätze von ca. 70% führen.

 

Aufgrund der im Quartier befindlichen Großraumtiefgaragen und der jetzigen Straßenraumgestaltung kann die VD 51 im Einvernehmen mit dem PK 23 dem Antrag auf Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht zustimmen.

 

Das PK 23 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine