21-2152

Chancen auf eine Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Heinrich-Kock-Weg prüfen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.07.2021
Sachverhalt

 

RaLoNiS  (Antrag der SPD-Fraktion)

21.6.2021

16.7

21-2116

Der Drucksache wird unter Berücksichtigung der Änderung und bei Gegenstimme der AfD-Fraktion, mehrheitlich zugestimmt

 

Auf einer ehemaligen Gewerbefläche an der Süderfeldstraße und der Lottestraße im Stadtteil Lokstedt entstand ein Neubauprojekt mit insgesamt 400 Wohnungen sowie ein neu geschaffener öffentlicher Park. Von der Süderfeldstraße geht der Heinrich-Kock-Weg ab, der durch das neue Wohnquartier hindurchführt und dann in die Lottestraße einmündet.

 

Da in diesem Wohnquartier viele Familien mit kleinen Kindern hingezogen sind, spielt sich das öffentliche Leben bei passender Witterung nicht nur in den Innenhöfen und dem 0,9 ha großen Kemmschen Park, sondern gerne auch auf der Straße ab.

 

Damit Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen und Kinder die Straße als Spiel- und Tobeplatz gefahrlos nutzen können, ist es erforderlich, den motorisierten Verkehr dahingehend einzuschränken, dass der Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit einhalten muss und die Autos die Fußgänger und Kinder weder gefährden noch behindern dürfen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich nach erfolgter Widmung als öffentliche Straße bei der Behörde für Inneres und Sport (Straßenverkehrsbehörde) dafür einzusetzen, für den Heinrich-Kock-Weg die Möglichkeit der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Verkehrszeichen 325.1) prüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Prüfung soll zeitnah im zuständigen Regionalausschuss berichtet werden.

 

 

 

Anhänge

keine