20-3664

Bündnis für den Radverkehr Veloroute 3 - Niendorfer Straße (Rütersbarg-Kollaustraße) Berücksichtigung einer Querungshilfe am Kollauwanderweg

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.05.2019
Sachverhalt

Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum oben genannten Straßenbauvorhaben wurde die Prüfung der Einrichtung einer Querungshilfe des Kollauwanderweges erbeten. In der weiteren Planung wurden verschiedene Maßnahmen zur zusätzlichen Sicherung des Kollauwanderweges untersucht:

 

Anordnung von Tempo 30

Die Anordnung von Tempo 30 ist nicht möglich, da die Kriterien nach § 45 StVO nicht erfüllt sind.

 

Einrichtung einer Mittelinsel

Die Mindestbreiten für die Aufstellbereiche liegen gem. ReStra bei 2,5 m. In dem ohnehin schmalen Brückenbereich können diese Mindestmaße nicht gewährleistet werden (s. beigefügte Lagepläne Querung). Bei schmaleren Mittelinseln kann bspw. Radfahrern mit Fahrrad kein ausreichender Sicherheitsraum von mind. 0,5 m zur Fahrbahn geboten werden. Eine Mittelinsel kann daher nicht hergestellt werden.

 

Aufstellen einer Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA)

Im Bereich des Kollauwanderweges wird nicht die erforderliche Anzahl Querungen gem. der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) erreicht, um eine FLSA anzuordnen. Darüber hinaus ist es in diesem Bereich auch nicht möglich, die notwendigen Warteflächen in den erforderlichen Breiten von 1,5 m + 1,5 m Gehweg herzustellen.

 

Einrichtung einer Fahrbahneinengung

Fahrbahneinengungen, die eine geringere Fahrbahnbreite als 6,50 m ergeben, sind nicht zulässig. Aufgrund des schmalen Bereiches des Kollauwanderweges wird diese Möglichkeit daher nicht weiter verfolgt.

 

 

Variantenfestlegung

Die Querungsstelle des Kollauwanderweges bleibt daher wie im Bestand erhalten. Nach Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden sind keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen zur Absicherung möglich. Mit Blick auf die vorhandenen Sichtweiten, welche mit 74 m deutlich über den erforderlichen Richtwerten von 47 m gem. ReStra liegen, ist die Verkehrssicherheit im Bestand und auch zukünftig gegeben (s. beigefügter Lageplan Haltesichtweiten).

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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