Binderstraße zum Allende-Platz öffnen: Städtebauliche Struktur verbessern und Wegeverbindung für Fuß- und Radverkehr wiederherstellen
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Ö 10.19
Bisherige |
am |
TOP |
Drs.-Nr |
Ergebnis |
Ausschuss |
15.062021 |
6.1 |
einstimmig |
Durch die Zerstörung der Bornplatzsynagoge, die Nutzung der Fläche als Parkplatz und den Bau des Bunkers am Grindelhof wurde die städtebauliche Situation um den heutigen Joseph-Carlebach-Platz und Allende-Platz stark verändert. Dazu gehört auch der Rückbau der Binderstraße und deren Überbauung mit einem Verbindungsbau für die Universität Hamburg (Institut für Erziehungswissenschaften).
An der Südfassade des denkmalgeschützten Fernmeldeamtes endet die Binderstraße heute in einer Hinterhofsituation. Das Institut für Erziehungswissenschaften hat hier seinen Eingang hinter Parkplätzen und Müllcontainern. Fußgänger und Radfahrer können nur durch eine Gebäudedurchfahrt über einen – aktuell gesperrten – rückwärtigen Parkplatz zum Allende-Platz gelangen. Zukünftig würde diese hilfsweise Wegeverbindung mitten durch die Schulerweiterung und den Synagogen-Neubau der jüdischen Gemeinde verlaufen – wenn sie nicht aus Gründen der Sicherheit gesperrt werden muss.
Mit den aktuellen Planungen zum Neubau einer Synagoge, der Herrichtung des Allende-Platzes, der Sanierung des denkmalgeschützten Fernmeldeamtes und einem Neubau an der Binderstraße ist jetzt der richtige Zeitpunkt mit der Wiederherstellung der Binderstraße die städtebauliche Gesamtsituation an dieser Stelle zu verbessern. Alle aktuellen Projekte an diesem Ort und die Universität Hamburg könnten von dieser Maßnahme profitieren.
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten mit der Universität Hamburg und den zuständigen Stellen der Landesebene zu ermitteln, unter welche Rahmenbedingungen ein Abriss des Verbindungsbauwerks über der Binderstraße und die Wiederherstellung der Binderstraße bis zum Allende-Platz möglich sind.
Die Ergebnisse bitten wir im August 2021 zusammen mit einem Vertreter der Universität Hamburg und der zuständigen Fachbehörde im Stadtplanungsausschuss unter Zuladung des Universitätsausschusses vorzustellen.
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