21-1578

Bewohnerparken Schlump – Belange der Gewerbetreibenden und Freiberufler berücksichtigen Drs. 21-1479, Beschluss der BV vom 26.11.2020

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
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28.01.2021
Sachverhalt

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

 

Im Zuge der Untersuchung auf eine mögliche Einführung des Bewohnerparkens in Eimsbüttel (Umfeld Schlump) führte der Landesbetrieb Verkehr (LBV) vom 27.11.2020 bis einschließlich 20.12.2020 eine erweiterte Bürgerinnen und Bürgerinformation mit einer Umfrage durch. Hierbei werden ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnsitz in dem Gebiet angeschrieben und über das Bewohnerparkgebiet informiert.

 

Parallel zur Online-Umfrage des LBV führen die Handels- und Handwerkskammer eine Umfrage mit Informationen zum geplanten Bewohnerparkgebiet unter ihren Mitgliedern im besagten Gebiet durch. Die Ergebnisse beider Umfragen werden unter Abstimmung mit der Handels- und Handwerkskammer entsprechend berücksichtigt und in die weitere Planung integriert.

 

Der LBV steht während des gesamten Planungsprozesses in Kontakt mit der Handels- und Handwerkskammer als Vertreter der dort ansässigen Betriebe. Darüber hinaus befinden sich die BVM und der LBV mit den Kammern im steten Austausch, um die Parksituation auch für Gewerbetreibende bestmöglich auszugestalten.

 

 

Anhänge

keine