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Bewohnerparken in Eimsbüttel – Augenmaß wahren, Erlöse zurück in den Bezirk geben

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.05.2022
Sachverhalt

Seit September 2020 sind im Bezirk Eimsbüttel zahlreiche Bewohnerparkgebiete eingerichtet worden. Ab Mitte Mai 2022 handelt es sich mit den dann neu geltenden Bewohnerparkgebieten E308 ‚Generalsviertel und E309 ‚Eppendorfer Weg um insgesamt elf Parkgebiete auf Eimsbütteler Gebiet (E300 bis E309, AE 103 ‚Kaifu). Hinzu kommen drei weitere, die sich zu mehr oder minder großen Teilen mit dem Gebiet des Bezirks Altona überlappen (AE100 bis AE102). Diese Parkgebiete umfassen die Stadtteile Rotherbaum, Harvestehude und Hoheluft-West sowie nach Ergänzung der fünf derzeit rund um die Osterstraße in Planung befindlichen Parkgebiete absehbar auch den Stadtteil Eimsbüttel weitgehend vollständig.

Alleine in den im Stadtteil Rotherbaum liegenden Parkgebieten E300 bis E303 wurden im Dreivierteljahr zwischen ihrem Inkrafttreten Ende September 2020 und dem Ende des ersten Halbjahres 2021 knapp 11.000 der jeweils ein Jahr gültigen Bewohnerparkausweise beantragt.[1] Bei einem zwischenzeitlich dafür fälligen Preis von 65-70 Euro[2] p.a. ergeben sich alleine aus diesen Bewohnerparkausweisen für Rotherbaum bereits Mehreinnahmen gegenüber dem Status ante von mehr als 715 TEUR; insgesamt dürften also hochgerechnet auf ein Jahr min. 800 TEUR Mehreinnahmen zu Buche schlagen. Gut 20 TEUR kamen in den Parkgebieten in Rotherbaum im selben Dreivierteljahreszeitraum zudem für Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende bzw. deren Ablehnungen hinzu.

Ferner wurden von den Anwohnenden der genannten Parkgebiete in Rotherbaum im selben Dreivierteljahreszeitraum fast 46.000[3] Besucherparkausweise beantragt, deren Preis mittlerweile bei drei Euro pro Tag liegt. Dies bedeutet weitere 140 TEUR Mehreinnahmen binnen neun Monaten, hochgerecht auf ein volles Jahr mithin deutlich mehr (ca. 185 TEUR). Die Erlöse aus den regulär an den Parkautomaten gezogenen Tickets sowie aus Bußgeldern für „Falschparker“ sind bei diesen Rechnungen noch nicht berücksichtigt.

Allein die in den vier Parkgebieten in Rotherbaum (E300 bis E303) lebenden, arbeitenden oder einfach auch nur zu Besuch kommenden Bürgerinnen und Bürger zahlen somit hochgerechnet auf ein Jahr deutlich mehr als eine Million Euro zusätzlich als noch zu Jahresbeginn 2020 in die Kassen der Stadt. Nimmt man ähnliche Strukturen in den anderen bislang sechs Eimsbütteler Bewohnerparkgebieten (E304 bis E309) an und berücksichtigt die geplante Erweiterung um fünf weitere Parkgebiete im Stadtteil Eimsbüttel sowie die Daten aus Bürgerschafts-Drs. 22/5354 zu den sich mit dem Bezirk Altona überlappenden drei Parkgebieten (AE100 bis AE 102) und dem Eimsbütteler Parkgebiet Kaifu (AE 103), ergibt sich überschlagsweise ein Betrag von min. vier Millionen Euro pro Jahr. Diesen enormen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bringen die in den entsprechenden Stadtteilen im Bezirk Eimsbüttel wohnenden, arbeitenden oder zu Besuch kommenden Menschen mittlerweile zusätzlich auf.

Diese Summe wird jedoch im Haushalt der Einheitsgemeinde Hamburg nicht dediziert dem Etat des Bezirksamts Eimsbüttel zur Verfügung gestellt. Der Bezirk ist allerdings für das Gros der entsprechenden Straßen, des öffentlichen (Park-) Raums und die jeweilige Quartiersentwicklung auch im Hinblick auf das lokale Kultur-, Sport- und Freizeitangebot zuständig. Die Erlöse aus den Gebühren für die Parkberechtigungen sowie aus der Parkraumbewirtschaftung gehen stattdessen in den Wirtschaftsplan des im Haushaltsplan der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) veranschlagten Landesbetriebs Verkehr (LBV) ein. Dieser führt seine Überschüsse dann an den Einzelplan der BVM ab.

Faktisch führt diese Konstellation dazu, dass die Anwohnenden und die sie besuchenden Personen oder vor Ort Gewerbetreibende in überproportional mit Bewohnerparkgebieten ausgestatteten Stadtteilen bzw. Bezirken insbesondere Eimsbüttel, Altona und Mitte, sowie in deutlich geringerem Umfang Nord zusätzlich zum Gesamthaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) beitragen. Diese Mittel kommen dann jedoch nicht in zumindest ähnlich überproportionalem Umfang wieder in ihren jeweiligen Quartieren bzw. Bezirken an. Diesen Zustand gilt es mit Aufstellung bzw. Verabschiedung des kommenden Doppelhaushalts zu verbessern und eine Stärkung der Bezirke und ihrer Entscheidungsgremien vorzunehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen, insbesondere der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bzw. dem Landesbetrieb Verkehr (LBV), der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und der Finanzbehörde (FB), dafür einzusetzen, dass

  1. die Preise für die Parkausweise bzw. Ausnahmegenehmigungen (Bewohner, Besucher und Gäste, Gewerbetreibende) nach den deutlichen Preissteigerungen innerhalb der ersten anderthalb Jahre nunmehr im Verlauf des kommenden Doppelhaushalts wieder auf € 39 im Jahr für Bewohner und max. das Dreifache davon für Gewerbetreibende gesenkt werden,
  2. die Gebühren für die Versagung einer Ausnahmegenehmigung vom Bewohnerparken für Gewerbetreibende auf maximal die Hälfte des Preises gesenkt werden, da aktuell ein Ablehnungsbescheid mit 75 % der Kosten eines Positivbescheids überproportional teuer erscheint[1],
  3. künftig auch mehrere zeitgleich gültige Besucherparkausweise aus dem hierfür jeder Bewohnerin bzw. jedem Bewohner eines Bewohnerparkgebiets monatlich zur Verfügung stehenden Kontingent buchen zu können,
  4. eine systematische Stellflächenerfassung und laufender Abgleich mit den ausgegebenen Bewohnerparkausweisen durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass inklusive eines ausreichend großen Puffers für Baumaßnahmen sowie Stellplätze für Gewerbetreibende, Gäste und Kunden rechtzeitig der Bedarf an der Schaffung weiterer Stellflächen erkannt wird,
  5. die Haushaltsansätze der jeweiligen Dezernate respektive Fachämter des Bezirksamts Eimsbüttel bzw. entsprechende Rahmenzuweisungen der Fachbehörden – sowie analog dazu auch die anderer Bezirksämter von Bezirken mit Bewohnerparkgebieten – um einen signifikanten Anteil (min. „50%+x“) der Erträge aus den errichteten Bewohnerparkgebieten nach einer durch die Bezirksamtsleitung festzulegenden Priorisierung erhöht werden,
  6. dabei auch die konsumtiven sowie investiven Ansätze für ‚Sondermittel‘ der Bezirksversammlung merklich angehoben werden und
  7. der Bezirksversammlung über die Rückmeldung aus den Dienststellen bis zum 30.09.2022 zu berichten.

 

 

Hendrik Korb, Benjamin Schwanke, Klaus Krüger, Burkhardt Müller-Sönksen,
Marian Langbehn und FDP Fraktion

 

 

 

Anhänge

keine