Besucherparken am Wochenende unbürokratisch ermöglichen
Letzte Beratung: 27.05.2021 Hauptausschuss Ö 9.3
Das Bewohnerparken im Bezirk Eimsbüttel gilt an 7 Tagen der Woche von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Daher ist das Besucherparken dieser Regel ebenfalls unterworfen. An die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten wurden eng gefasste Kriterien angelegt. Diese ergeben sich aus der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu § 45).
Demnach sind Bewohnerparkgebiete grundsätzlich nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Vor allem für längere Besuche mit dem Auto haben Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, für ihren Besuch Besucherparkausweise online oder in einem Standort des LBV zu beantragen. Mit diesen kann ebenfalls in den jeweiligen Bewohnerparkgebieten über die Höchstparkdauer hinaus und ohne Entrichtung der Parkgebühr geparkt werden.
Nun ist die Beantragung eines Besucherparkausweises eine aufwendige Angelegenheit:
Der Gastgebende muss ihn online als Termin beantragen und folgende Dokumente bereithalten: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Bewohnerin oder des Bewohners Angabe des KFZ-Kennzeichens der Besucherin bzw. des Besuchers. Zurzeit kann man pro Bewohnerin oder Bewohner einen Besucherausweis pro Tag beantragen. Dieser gilt jeweils für die Dauer eines Kalendertags. Grundsätzlich kann ein bereits ausgestellter Besucherparkausweis nicht geändert werden.
Tatsächlich ist es so, dass am Wochenende sehr viele Parkplätze frei sind (siehe Fotos), insbesondere in der Zone 302. Der als Voraussetzung geforderte Parkdruck existiert nicht. Es ist doch nicht einzusehen, dass das kostenlose Parken von Besuchern derartig reglementiert und vor allem auf einen Besucher pro Person begrenzt ist. Das geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Gerade am Wochenende wird doch Besuch empfangen. Gern auch mal spontan.
Dazu kommt, dass auch am Wochenende in kurzen Abständen Parkstraftickets seitens des LBV verteilt werden. Dies führt zu Unmut und mangelnder Akzeptanz des eigentlich gut gemeinten Bewohnerparkens.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass
1. das Besucherparken am Wochenende freigegeben wird, d.h. das Bewohnerparken am Wochenende komplett aufzuheben
oder
2. eine digitale Lösung geschaffen wird, die Anwohnern erlaubt, unbürokratisch beliebig viele Besucher anzumelden.
Benjamin Schwanke, Klaus Krüger, Burkhardt Müller-Sönksen (FDP)
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