21-2028

Bessere Fahrradstraßen für weniger Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr in Nebenflächen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 27.05.2021 Hauptausschuss Ö 10.13

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion)

12.04.2021

5.3

21-1830

Vertagt

Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion)

17.05.2021

6.1

21-1830

Der Antrag ist bei Ablehnung der AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen.

 

Das sogenannte Gehwegradeln ist insbesondere in dicht besiedelten Teilen des Bezirks Eims­büttel ein Problem. Es erzeugt Stress bei Fußgängerinnen und Fußgängern, die sich gedrängt fühlen, Radfahrende vorbeizulassen.

Vor allem auf Fahrradstraßen sollte dieses Verhalten der Vergangenheit angehören. Verkehrs­wissenschaftlich wurde untersucht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Rad­fahrende sich auf Fahrradstraßen tatsächlich auf der Fahrbahn wohlfühlen und nicht auf den Seitenraum ausweichen:[*]

  1. Die Verkehrsfläche des Radverkehrs sollte für ein zügiges Vorankommen im Querschnitt 4,0 m betragen.
  2. Der Parkraum muss eindeutig geordnet werden, das heißt: 
    1. Die Parkflächen sind eindeutig zu kennzeichnen und
    2. mit Sicherheitstrennstreifen von mind. 0,75 m zum ruhenden Kfz-Verkehr zu versehen.
  3. Es muss für Kfz-Fahrende eindeutig gekennzeichnet sein, wenn sie in eine Fahrradstraße fahren. Das heißt:
    1. Zusätzlich zu einer Beschilderung empfiehlt sich eine großflächige Markierung der Fahrbahn im Bereich des Beginns und des Endes einer Fahrradstraße sowie bei Kreuzungen bzw. Einmündungen. Die Stadt Konstanz hat dies in großflächiger Blaueinfärbung umgesetzt, die sehr klar wahrgenommen wird.
    2. Auf den Strecken zwischen Querstraßen sollen zusätzlich deutlich sichtbare Fahrrad­piktogramme angebracht werden.
  4. Der Radverkehr soll in mindestens 13 Stunden eines repräsentativen Tages die überwiegende Verkehrsart sein.
  5. Des Weiteren gilt, dass
    1. die Vorfahrtsregelung klar begreiflich sein muss und
    2. die Sichtbeziehungen in Kreuzungen bzw. Einmündungen gegeben, bzw. die sogenannten Sichtdreiecke frei gehalten werden müssen.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, für sämtliche Fahrradstraßen im Bezirk Eimsbüttel die aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft umzusetzen. Er soll sich im Sinne der Einheitlich­keit der Gestaltung von Fahrradstraßen innerhalb einer Kommune im Bündnis für den Radverkehr dafür einsetzen, dass dies ein neuer Hamburger Standard wird.

Sollten Anpassungen des ruhenden Verkehrs notwendig werden, soll dies nicht zu Lasten des Fußverkehrs geschehen. Stattdessen sind die ReStra und die randnutzungsbezogenen Angaben zu Gehwegbreiten gemäß der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen her­beizuziehen.

Sollten in einer Fahrradstraße des Bezirks Fahrräder zu Lasten von Baumscheiben oder der uneingeschränkten Nutzbarkeit von Gehwegen abgestellt werden, ist das Neuaufstellen von weiteren Fahrradbügeln zu veranlassen.

Nötigenfalls sind Verkehrszählungen zu veranlassen.

Aus der Bevölkerung liegen folgende ortsspezifische Hinweise vor, die in diesem Zuge zu prüfen sind:

  1. Goebenstraße:
  1. schlechte Sichtbeziehungen im Wendehammer nahe Ring 2
  2. schlechte Sichtbeziehungen im Bereich der Einmündung der Alardusstraße
  3. zu ordnende Situation für das Entladen aus Kfz zum Erreichen der Wertstoffcontainer nahe Eppendorfer Weg, da auf Fahrradstraßen nicht auf nicht ausgewiesenen Bereichen gehalten werden sollte und dies die Sichtverhältnisse stark eingeschränkt
  1. Rutschbahn:
  1. zu schmale lichte Breite der Fahrbahn für den Standard einer Fahrradstraße
  2. beparkter Grünstreifen, beengte Gehwege
  3. Mangel an Fahrradbügeln
  4. Veraltete und verwitterte Beschilderung und fehlende Bodenpiktogramme
  1. Bornstraße:
  1. ungeordneter ruhender Verkehr
  2. Mangel an Fahrradbügeln
  3. Veraltete und verwitterte Beschilderung und fehlende Bodenpiktogramme
  1. Heinrich-Barth-Straße:

Veraltetete und verwitterte Beschilderung und fehlende Bodenpiktogramme

 

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keine

 

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