Bessere Fahrradstraßen für weniger Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr in Nebenflächen
Letzte Beratung: 27.05.2021 Hauptausschuss Ö 10.13
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
12.04.2021 |
5.3 |
Vertagt |
|
Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
17.05.2021 |
6.1 |
21-1830 |
Der Antrag ist bei Ablehnung der AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen. |
Das sogenannte Gehwegradeln ist insbesondere in dicht besiedelten Teilen des Bezirks Eimsbüttel ein Problem. Es erzeugt Stress bei Fußgängerinnen und Fußgängern, die sich gedrängt fühlen, Radfahrende vorbeizulassen.
Vor allem auf Fahrradstraßen sollte dieses Verhalten der Vergangenheit angehören. Verkehrswissenschaftlich wurde untersucht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Radfahrende sich auf Fahrradstraßen tatsächlich auf der Fahrbahn wohlfühlen und nicht auf den Seitenraum ausweichen:[*]
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, für sämtliche Fahrradstraßen im Bezirk Eimsbüttel die aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft umzusetzen. Er soll sich im Sinne der Einheitlichkeit der Gestaltung von Fahrradstraßen innerhalb einer Kommune im Bündnis für den Radverkehr dafür einsetzen, dass dies ein neuer Hamburger Standard wird.
Sollten Anpassungen des ruhenden Verkehrs notwendig werden, soll dies nicht zu Lasten des Fußverkehrs geschehen. Stattdessen sind die ReStra und die randnutzungsbezogenen Angaben zu Gehwegbreiten gemäß der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen herbeizuziehen.
Sollten in einer Fahrradstraße des Bezirks Fahrräder zu Lasten von Baumscheiben oder der uneingeschränkten Nutzbarkeit von Gehwegen abgestellt werden, ist das Neuaufstellen von weiteren Fahrradbügeln zu veranlassen.
Nötigenfalls sind Verkehrszählungen zu veranlassen.
Aus der Bevölkerung liegen folgende ortsspezifische Hinweise vor, die in diesem Zuge zu prüfen sind:
Veraltetete und verwitterte Beschilderung und fehlende Bodenpiktogramme
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.