22-0827

Bessere Beleuchtung Streckenabschnitt Hinter der Lieth, Höhe U-Bahn-Station Hagendeel bis Hagendeel/Wehmerweg sowie in Richtung Schwübb

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 10.1

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

RaLoNiS (Antrag der FDP-Fraktion)

03.02.2025

16.8

22-0673

vertagt

RaLoNiS (gem. Antrag der FDP-und GRÜNE-Fraktion)

24.03.2025

15.1

s.o.

Empfehlung, unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzung, einstimmig, bei Stimmenenthaltung der SPD-Fraktion

Die Straße Hinter der Lieth wird aufgrund der dort belegenden U-Bahn-Station Hagendeel auch in den Abend- und Nachmittagsstunden gut frequentiert.
Insbesondere abends und in den Wintermonaten, wo die Dunkelheit schon in den Nachmittagsstunden einsetzt, kommen viele Anwohner aus der Hamburger Innenstadt oder dem Tibarg von der Arbeit oder vom Einkaufen nach Hause und steigen an der U-Bahn-Station Hagendeel aus.
r den Heimweg nutzen viele Anwohner die Straße Hinter der Lieth, Richtung Hagendeel/Wehmerweg und Richtung Schwübb .
Dieser Abschnitt der Straße Hinter der Lieth ist teilweise nur gering ausgeleuchtet. Kritisiert wird, dass die Straßenlampen teilweise sehr weit auseinander stehen und ausschließlich die Fahrbahn ausleuchten.
Daher haben Fußnger oftmals Probleme zu sehen, wo sie hintreten und aufgrund der Dunkelheit wird diese Strecke zudem als Angstraum wahrgenommen.
Um den Anwohnern auch ein subjektives Sicherheitsgefühl zu geben, sollte die Straßenbeleuchtung auf diesem Abschnitt auf den Prüfstand gestellt werden.

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachabteilung aufzufordern, prüfen zu lassen,

  1. inwieweit der Streckenabschnitt Hinter der Lieth, Höhe U-Bahn-Station Hagendeel bis Hagendeel/Wehmerweg und die andere Richtung bis Schwübb auch für Fußnger besser ausgeleuchtet werden kann.
  2. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob zusätzliche Straßenlampen notwendig sind oder es andere Lösungsmöglichkeiten gibt. Im Bejahensfalle sollen diese Beleuchtungseinrichtungen mit insektenfreundlichem Licht ausgestattet und dort aufgestellt werden.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.03.2025
Ö 10.1
Anhänge

keine

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