Beschlussempfehlung des Amtes MR zur Drucksache 21-2077 Realexperiment "Parklets in Eimsbüttel"
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Ausschuss Mobilität (Beschlussempfehlung der Verwaltung) |
03.11.2021 |
9 |
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen. |
|
HaKuS |
16.11.2021 |
8.2 |
Der Drucksache wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen der FDP-, und AfD-Fraktion zugestimmt. |
Mit dem Beschluss der Drucksache Realexperiment "Parklets in Eimsbüttel" am 15.07.2021 wird die Verwaltung zur Prüfung aufgefordert, wie das Realexperiment unter den dort genannten Prämissen über fünf Jahre umgesetzt werden kann. Ziel ist es, der Öffentlichkeit zu ermöglichen, auf Kfz-Parkständen im öffentlichen Straßen-raum kostenfrei die Errichtung und den befristeten Betrieb von sogenannten Parklets zu ermöglichen. Dem Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) liegen bereits 3 Anfragen von Interessenten aus der Öffentlichkeit vor. Daher besteht ein dringlicher Handlungsbedarf, eine finale Beschlussfassung herbeizuführen und damit die Umsetzung einzuleiten. Für die angestrebte Förderung durch Sondermittel der Bezirksversammlung bedarf es einer Beratung des Antrags in der nächsten Sitzung des HAKUS am 16.11.2021.
Die Ergebnisse der verwaltungsinternen Prüfung einschließlich einer Beschlussemp-fehlung zum weiteren Vorgehen werden hiermit dem Ausschuss für Mobilität vorgelegt.
In der Anlage 1 ist ein Entwurf zu FAQs für die Öffentlichkeit beigefügt, der die Rah-menbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Parklets auf öffentlichen Flächen im Straßenraum - hier auf ein bis zwei Parkständen - und den Antragsweg erläutert. Es ist vorgesehen, diese Hinweise nach der Beschlussfassung der politi-schen Gremien im Internet und über die Presse zu veröffentlichen.
Die Antragstellung inkl. der Beantragung der Fördermittel soll zentral über das WBZ analog anderer Sondernutzungen erfolgen. Das WBZ wird die Anträge dann intern an SR 2 zur weiteren Bearbeitung weiterleiten, damit die Antragsstellung einheitlich er-folgen kann.
- Zum Prüfauftrag, wie die Nutzung durch Parklets in einem guten Verhältnis zu der ursprünglichen Nutzung des öffentlichen Raums stehen kann:
Die technische Prüfung des Vorhabens einschließlich einer verträglichen Nutzung mit dem umliegenden öffentlichen Raum ist durch die Wegewarte vorgesehen. Die Überprüfung der Verkehrssicherheit der beantragten Sondernutzung erfolgt generell über das jeweilige Polizeikommissariat (PK).
- Zum Prüfauftrag Aufhebung der Genehmigung bzw. Erlaubnis, wenn die ge-nannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind bzw. es zu Problemen bei der
Nutzung kommt:
Die Genehmigung bzw. Erlaubnis einer Sondernutzung darf immer von Seiten der Behörde aufgehoben werden, sofern der Hinweis in den Auflagen der Erlaubnis auf-geführt wird. Ein Widerruf kann beispielsweise im Falle eines Verstoßes oder durch negative Berichte vom Fachamt MR erfolgen.
- Zum Prüfauftrag Förderung pro "Parklet" von bis zu € 1.000,00 aus Förder-
oder Sondermitteln
Geeignete Fördermittelprogramme sind nicht bekannt. Sondermittel der BV könnten grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden. Dazu ist eine Beschlussempfehlung des HAKUS und im Anschluss ein Beschluss der BV bzw. des Hauptausschusses erfor-derlich. Es wird empfohlen, zunächst einen Antrag über die Bereitstellung von 10.000 € zu stellen, um die Errichtung von 10 Parklets finanziell zu unterstützen. Die Auszahlung erfolgt auf Nachweis. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Es wird beschlossen, ein Realexperiment für die Errichtung und den Betrieb von Parklets durch die Öffentlichkeit in Form einer Sondernutzung auf jeweils ein bis zwei Parkständen im öffentlichen Raum gemäß den Randbedingungen aus Anlage 1 zu ermöglichen.
Die Antragstellung und die Nutzung des öffentlichen Raums sind in diesem Fall gebührenfrei.
Eine Förderung pro „Parklet“ von bis zu € 1.000,00 soll aus Sondermitteln der BV erfolgen. Dazu sollen zunächst 10.000 € bereitgestellt werden.
Nach einem Jahr soll eine Zwischenbilanz des Realexperiments gezogen und entschieden werden, ob eine Fortsetzung unter den beschlossenen Randbedingungen zielführend ist.
keine