Beschluss der Vorkaufrechtsverordnungen Behrmannplatz/Kollaustraße und Magistrale Kieler Straße/Volksparkstraße
Mit der Drucksache 21-1471 „Vorausschauende Stadtentwicklung: Vorkaufsrechte entlang der Magistralen und der künftigen U5“ wurde die Verwaltung im November 2020 aufgefordert, für die Gebiete entlang der großen Magistralen sowie des künftigen Streckenverlaufs der U-Bahnlinie 5 im Bezirk Eimsbüttel eine Vorkaufsrechtsverordnung zu prüfen und die Ergebnisse dem Stadtplanungsausschuss vorzustellen. Es folgte eine umfangreiche Analyse des Gesamtbezirks und diverse Absprachen. Die Ergebnisse hierzu wurden dem Stadtplanungsausschuss im November 2021 vorgestellt.
Die Bezirksversammlung hat die Verwaltung anschließend aufgefordert, die Aufstellung einer Vorkaufsrechtsverordnung für das Gebiet um den Behrmannplatz in Lokstedt sowie für das Gebiet Stellingen zu veranlassen. Die Bezirksverwaltung hat daraufhin die fachlichen Inhalte vorbereitet und die BSW um die Einleitung des Senatsverfahrens gebeten. Nach einem intensiven Abstimmungsverfahren wurden die Vorkaufsrechtsverordnungen Behrmannplatz/Kollaustraße sowie Magistralen Kieler Straße/Volksparkstraße im Januar 2024 vom Senat beschlossen und sind in Kraft getreten.
Durch die Ausübung von Vorkaufsrechten zu Gunsten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie ggf. eine Anpassung des geltenden Planrechts in ausgewählten Bereichen soll eine geordnete und flächeneffiziente städtebauliche Entwicklung in angemessener Dichte und städtebaulicher Qualität gesichert werden.
In den Stadtteilen Lokstedt und Stellingen sind insbesondere die Bereiche entlang der Magistralen Kollaustraße sowie Kieler Straße und Sportplatzring/Volksparkstraße/Binsbarg und des Zentrums Siemersplatz/Grelckstraße nach heutigen Maßstäben durch untergenutzte, aber entwicklungsfähige Flächen gekennzeichnet. Um das anhaltende Wachstum der Stadt planerisch bewältigen und insbesondere Flächenpotenziale im Bereich der Magistralen und der zukünftigen U5-Haltestellen für Wohnen und Zentrumsnutzungen aktivieren zu können, ist eine verstärkte Innenentwicklung erforderlich. Dazu muss der liegenschaftliche Zugriff auf Flächen in den Gebieten der Vorkaufsrechtsverordnungen ermöglicht werden.
Die Gebiete sind derzeit in Teilen durch eine sehr kleinteilige und niedrige Wohnbebauung mit geringer städtebaulicher Dichte gekennzeichnet und sollen perspektivisch mit mehrgeschossiger Bebauung weiterentwickelt werden.
Die Potenziale aus diesen Bereichen sind gemäß dem von der Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossenen räumlichen Leitbild „Eimsbüttel 2040“ verstärkt auszunutzen. Ein Großteil der Flächen, die von der Vorkaufsrechtsverordnung betroffen sind, sind außerdem im Wohnungsbauprogramm von Eimsbüttel als Wohnungsbaupotenzialfläche enthalten.
Ein weiteres wesentliches Ziel der Verordnungen ist die Verbesserung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts für Flächen für den Wohnungsbau wird die FHH in die Lage versetzt werden, aktiv der Spekulation mit Grundstücken entgegenwirken zu können. Über Städtebauliche Verträge, Erbbaurechtsverträge, Konzeptausschreibungen und Direktvergaben sollen Bestimmungen für bezahlbare Mieten verankert werden sowie höhere Anteile von gefördertem Wohnungsbau vorgesehen werden.
Beide Vorkaufsrechtsverordnungen schließen zudem Gewerbegebiete ein. Hier gilt es die gewerbliche Nutzung zu sichern und insbesondere Flächen intensiviert zu nutzen und somit das Gewerbe in Hamburg zu stärken.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine