21-3322

Benennung der Mitglieder des Inklusionsbeirates der Bezirksversammlung Eimsbüttel

Allgemeine Vorlage

Letzte Beratung: 27.10.2022 Bezirksversammlung Ö 8.2

Sachverhalt

Der Eimsbütteler Inklusionsbeirat berät die Bezirksversammlung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und fungiert als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks mit verschiedensten Inklusionsbedarfen oder Fragen zu Inklusion.

Der Rahmenplan für die Gründung eines Inklusionsbeirates im Bezirk Eimsbüttel sieht vor, dass dem Beirat 20 - 25 Mitglieder angehören können, die von der Bezirksversammlung für die Dauer einer Wahlperiode berufen werden. Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds wird dessen Position entsprechend für die verbleibende Zeit neu besetzt.

Das Verfahren zur Besetzung regelt weiter, dass die Bezirksversammlung das Vorhaben öffentlich bekannt macht. Sie ruft die im Bezirk tätigen Organisationen/ Gruppierungen auf, sich schriftlich unter Erfüllung der im Rahmenplan genannten Anforderungen in die im Bezirksamt geführten Vorschlagslisten eintragen zu lassen.

Die BV ernennt die Mitglieder des IB auf Grundlage dieser Liste.

Die Bezirksversammlung erhielt auf Ihre Ausschreibung hin 18 Bewerbungen. Folgende Personen haben sich beworben:

Herr

Helmut

Krüger

Frau

Doris

Haake

Herr

Michael

Burkard

Frau

Birgit

Brink

Herr

Rouven

Seifert

Herr

Rainer

Dahlenburg

Herr

Andrew Bernhard

Haas

Frau

Andrea

Kötter-Westphalen

Frau

Judith

Marschner

Frau

Edith

Kirchhoff

Frau

Dalila

Boulkhemair 

Herr

Hans-Jürgen

Rehder

Frau

Birgitt

Lohmann

Herr

Christof

Waege

Herr

Jan

Peters

Herr

Joachim

Jacobs

Frau

Marie-Kristin

Geldmacher

 

Die eingehenden Bewerbungen wurden von einer interfraktionellen Gruppe „Inklusionsbeirat“ und vom Ausschuss Sozialraum geprüft.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Zustimmung zur Benennung vorgenannter 17 Personen wird gebeten.

 

Falk Schmidt-Tobler, Vorsitzender der Bezirksversammlung

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.10.2022
Ö 8.2
Anhänge

keine

 

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