22-0306

Beleuchtung Aktivzone Eidelstedt-Nord

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.10.2024
Ö 10.20
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

RaSE (gem. Antrag der SPD- und FDP-Fraktion)

14.10.2024

15.9

22-0289

Empfehlung einstimmig bei Stimmenenthaltung der AfD-Fraktion

 

Der Quartiersbeirat Eidelstedt-Nord hat am 10.10.2024 seinen Beschluss vom 09.10.2024: “Außerordentliche Beleuchtung der Aktivinseln in der Aktivzone Eidelstedt-Nord" an die Fraktionen der Bezirksversammlung Eimsbüttel übermittelt.

In diesem möchte der Quartiersbeirat Eidelstedt-Nord den Regionalausschuss Stellingen-Eidelstedt auf die eingeschränkte Nutzbarkeit der Aktivzone Eidelstedt-Nord hinweisen und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor.

Im Herbst und Winter werde die Aktivzone, die sich im Quartier Eidelstedt-Nord befindet, weniger genutzt, da die Dunkelheit nach Schulschluss eine Nutzung durch Schulkinder stark einschränkt. Insbesondere für Jugendliche, die nachmittags und abends aktiv sind, sei die fehlende Beleuchtung ein entscheidender Faktor. Diese Problematik wurde in der Sitzung des Quartiersbeirats im September diskutiert.

Der Quartiersbeirat Eidelstedt-Nord sehe großes Potenzial, die Attraktivität und Nutzungsrate der Aktivzone zu steigern, indem die Aktivinseln mit einer geeigneten Beleuchtung ausgestattet würden. Durch diese Maßnahme könne die Zone sowohl für Jugendliche im Quartier länger und sicherer zugänglich gemacht werden, insbesondere in den dunkleren Monaten des Jahres.

Dieser Einschätzung schließen sich die FDP und SPD Fraktionen der Bezirksversammlung Eimsbüttel an.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, für die Aktivzone Eidelstedt-Nord

  1. die Anzahl der benötigten Beleuchtungsinstallationen zu ermitteln;
  2. sich bei der Auswahl der Beleuchtung ausschließlich auf bodengerichtete Installationen zu beschränken; eine Beeinträchtigung der Anwohner und Insekten durch Lichtemission ist zu vermeiden;
  3. eine Ermittlung von Stakeholdern (insb. Eigentümern) im genannten Bereich vorzunehmen und darauffolgend diese mit in die Realisierung einzubeziehen; im Falle der Eigentümer ist die rechtliche Grundlage für die Installation zu bereiten;
  4. ein Finanzierungskonzept, sofern möglich, mehrere Finanzierungskonzepte zu erstellen;
  5. auf Basis der Ziffern 1- 4 für eine adäquate Beleuchtung der Aktivzone, insbesondere der Aktivinseln in der Zeit von 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 22 Uhr zu sorgen;
  6. dem Regionalausschuss Stellingen Eidelstedt zusammen mit der Einladung vorab schriftlich zu der nächsten Sitzung des RaSE entscheidungsreif über mögliche Varianten zur Realisierung zu berichten.

 

Anhänge

keine