21-3522

Bebauungsplan Lindenhof-Terrasse und Grindelhof-Allee / Grindelhof 87, Rotherbaum Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 21-3465

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.01.2023
12.01.2023
Sachverhalt

 

Aufgrund der am 21. Dezember 2022 eingegangen Beanstandung des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 15.12.2022 zu Drucksache Nr. 21-3465 nehmen wir zu Ziffer 1. und 3. - ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - nachfolgende Änderungen des Beschlusses vor.

 

Abgesehen von diesen Änderungen bestätigen wir den Beschluss insgesamt und erhalten ihn aufrecht.

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung bittet die Bezirksamtsleiterin, die Bezirksverwaltung mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Grindelhof 83 bis 89, Hallerplatz 1 mit den Flurstücken 1042, 1103, 1758, 1759, 1793, 1887, 1888 zu beauftragen.

 

  1. Es soll in einem Bebauungsplanverfahren der derzeitige Zustand für die ökologischen, denkmal- und milieugeschützten bzw. würdigen Aspekte vor einer weiteren unverhältnismäßigen und unzumutbaren Verdichtung eines ohnehin schon intensiv besiedelten Quartiers geschützt werden.

 

  1. Die Bezirksversammlung bittet die Bezirksamtsleiterin, die Bezirksverwaltung aufzufordern, eine Veränderungssperre gemäß § 16 und § 17 BauGB zu erlassen.

 

  1. Die gärtnerische Gestaltung des Garagendachs der Tiefgarage soll im Sinne eines Urteils des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11.03.1997 (AZ: 2 VG 2900/94) ohne Bebauung weiter mikroökologisch bzw. gärtnerisch entwickelt werden.

 

 

Ali Hadji Mir Agha, Susanne Hericks, Nina Joana Schübel und GRÜNE-Fraktion

Mikey Kleinert, Peter Gutzeit und Fraktion DIE LINKE

Benjamin Schwanke, Klaus Krüger, Burkhardt Müller-Sönksen und FDP-Fraktion

 

Anhänge

 

keine