Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 64 (Spannskamp) mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsprogramms-Kenntnisnahme zur öffentlichen Auslegung
Letzte Beratung: 30.04.2020 Hauptausschuss Ö 5.9
I. Anlass und Ziel
Die Entwicklungsfläche am Spannskamp wurde im Rahmen des Projektes Deckel A7, dem damit verbundenen Ausbau der A7 und der Überdeckelung von Teilbereichen der Autobahn als potentielle Wohnbaufläche benannt und wird unter Federführung der BSW entwickelt.
Mit dem Bebauungsplan Stellingen 64 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von neuen Wohnbauflächen, die Sicherung einer öffentlichen Grünverbindung und die Festsetzung eines öffentlichen Spielplatzes geschaffen werden. Die vorhandenen Kleingärten werden nach Bundeskleingartengesetz ersetzt und überwiegend auf den zukünftigen Autobahndeckeln der Bundesautobahn A 7 im Bereich Stellingen und Schnelsen neu angelegt. Weitere Kleingärten entstehen durch Nachverdichtungsmaßnamen in den benachbarten Kleingartenanlagen.
II. Ablauf des Planverfahrens
Die öffentliche Plandiskussion fand am 30. November 2010 statt. Der Aufstellungsbeschluss E 05/10 für den Bebauungsplan wurde am 02. November 2010 gefasst.
Da sich die Fertigstellung des Autobahndeckels Stellingen verschoben hat, ruhte das Be-bauungsplanverfahren. Im Jahr 2017 wurde für das Plangebiet ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt mit dem Ziel einer städtebaulichen und funktionalen Neuordnung der Fläche als neues Wohngebiet. Auf Basis des erstplatzierten Entwurfes wurde in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Eimsbüttel ein Funktionsplan erarbeitet und bildet die Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf. Vorgeschaltet zum Wettbewerbsverfahren fand am 13. Juni 2017 die Informationsveranstaltung mit Ideenbörse für die Öffentlichkeit statt.
Die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses sind am 16. Mai 2017 über die der Öffentlich-keit vorzustellenden Planungsabsichten informiert worden. Am 04. Juli 2017 wurden die Er-gebnisse aus der Informationsveranstaltung sowie die Auslobung zum Wettbewerb vorge-stellt. Die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses sind zuletzt am 21. November 2017 über das Wettbewerbsergebnis und dem weiteren Vorgehen informiert worden.
Alle Verfahrensschritte sind während der Planungsphase einvernehmlich mit dem Bezirk-samt Eimsbüttel abgestimmt worden.
Der Kommission für Stadtentwicklung soll in der Sitzung am 11. Mai 2020 der Bebauungs-plan-Entwurf vor der öffentlichen Auslegung vorgestellt werden.
III. Planinhalt
Durch den Bebauungsplan Stellingen 64 (Spannskamp) sollen im Plangebiet 275 Wohnein-heiten im Geschosswohnungsbau sowie eine neue Kindertagesstätte für ca. 80 Kinder ent-wickelt werden. Ziel ist es, auf dieser städtischen Fläche mindestens 50% geförderten Woh-nungsbau zu realisieren.
Mit dem Bebauungsplan Stellingen 64 wird ein allgemeines Wohngebiet sowie Verkehrsflächen zur Sicherung der Erschließung festgesetzt. Das vorgesehene Bebauungskonzept für die neuen Wohngebietsflächen wird durch eine baukörperähnliche Ausweisung mit Baugrenzen im Zusammenspiel mit den Festsetzungen zur maximale Anzahl der Vollgeschosse bzw. Gebäudehöhe gesichert.
Die innerhalb des Plangebiets vorhandenen Verkehrsflächen des Spannskamps einschließ-lich der Böschungsflächen werden bestandsgemäß als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die innere Erschließung des Wohnquartiers erfolgt über eine neue Erschließungsstraße, die in einer Wendekehre endet. Bei der Anlage der Zufahrten und Erschließungswege für die nördlichen und südlichen Wohngebiete soll eine Beeinträchtigung des erhaltenswerten Baumbestandes im Böschungsbereich des Spannskamps vermieden werden.
Die landschaftsprägenden Freiflächen mit ihrem wertvollen Baumbestand sollen als öffentli-che Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage gesichert werden. Im südöstlichen Teil des Plangebietes ist vorgesehen, die vorhandenen Grünflächen um einen öffentlichen Spielplatz zu erweitern, der dem Gesamtquartier am Spannskamp zugutekommt. Überdies ist eine Stärkung und Sicherung der übergeordneten Wegeverbindungen Ziel der Planung, wodurch das neue Quartier mit den angrenzenden Wohngebieten verbunden wird.
Der Bebauungsplan-Entwurf soll im Mai/Juni 2020 öffentlich ausliegen. Ziel ist die Vorweg-genehmigungsreife Ende 2020, damit die fristgerechte Kündigung der Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetzt zum Ende des Jahres 2021 möglich ist.
Die Grünflächen und Kleingärten auf dem Deckel Stellingen werden voraussichtlich im Herbst 2022 fertiggestellt. Im Anschluss an den dann folgenden Umzug kann mit der Räu-mung und Erschließung am Spannskamp begonnen werden.
200318 Stellingen 64
Verordnungstext B-Plan
Begründungstext B-Plan
St64_Präsentation
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