Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Entwurfs und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 09.12.2025 Stadtplanung Ö 3
Das Plangebiet umfasst den Bereich südlich des Ellerbeker Wegs, westlich der Holsteiner Chaussee, nördlich des Schnelsener Moorgrabens und östlich der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319).
Durch den Bebauungsplan Schnelsen 97 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer weiterführenden Schule mit perspektivisch sieben Zügen, Schulhof, Sporthallen und Außensportflächen geschaffen werden. Weitere Ziele sind die Schaffung und Sicherung von Wegen undGrünverbindungen sowie die Ermöglichung einer maßvollen Nachverdichtung der Wohnbebauung im Umfeld der Magistrale Holsteiner Chaussee.
Das Plangebiet ist etwa 5,96 ha groß. Davon entfallen etwa 2,61 ha auf Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bildung, soziale und sportliche Zwecke“, etwa 1,59 ha auf Allgemeine Wohngebiete, etwa 0,42 ha auf öffentliche Straßenverkehrsflächen, davon neu etwa 0,08 ha, etwa 0,6 ha auf öffentliche Grünflächen, davon neu etwa 0,05 ha,etwa 0,55 ha auf die Fläche zur Regelung des Wasserabflusses (inkl. des Schnelsener Moorgrabens als Wasserfläche) und etwa 0,19 ha auf Bahnflächen.
Aufstellungsinformation im Ausschuss |
29.09.2020 |
Bericht Grobabstimmung im Ausschuss |
27.04.2021 |
Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Ausschuss |
22.02.2022 |
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung |
26.04.2022 |
Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Ausschuss |
28.06.2022 |
Zustimmung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Ausschuss |
15.07.2025 |
Öffentlichkeitsbeteiligung |
01.09.2025 – 02.10.2025 |
5. Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans F01/22 sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Schulstandorts geschaffen werden. Die Darstellung soll von „Grünflächen“ zu „Wohnbauflächen“ geändert werden. Auf der Grundlage dargestellter „Wohnbauflächen“ kann ein Bebauungsplan mit der Festsetzung einer öffentlichen Einrichtung, die ausschließlich oder überwiegend auf die Wohnumgebung bezogen ist, entwickelt werden. Eine Grünverbindung östlich der AKN-Trasse in Nord-Süd-Richtung bleibt weiterhin Teil des Freiraumverbundsystems.
Mit der Änderung des Landschaftsprogramms L01/22 sollen unter Beachtung des zu ändernden Flächennutzungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Schulstandorts geschaffen werden. Die Darstellung soll von „Etagenwohnen“ und „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ mit der speziellen Nutzung „Kleingarten“ zu „Öffentliche Einrichtung mit Freiraumpotenzial“ geändert werden. Die Wohnbebauung entlang des Ellerbeker Wegs und der Holsteiner Chaussee wird weiterhin als Milieu „Etagenwohnen“ dargestellt, jedoch um das Entwicklungsziel „Grünqualität sichern, parkartig“ ergänzt. Eine Grünverbindung östlich der AKN-Trasse in Nord-Süd-Richtung und im Bereich des Schnelsener Moorgraben verbleibt als „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ im Landschaftsprogramm.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Schnelsen 97 zuzustimmen.
- Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf, einschließlich der bezirklichen Abwägung
- Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung
- Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und Begründung
- Änderung des Landschaftsprogramms mit Planzeichnungen und Erläuterungsbericht
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