Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 93 (Joachim-Mähl-Straße)
Letzte Beratung: 26.03.2020 Hauptausschuss Ö 4.6
Information über die Aufstellung eines Bebauungsplans
Durch den Bebauungsplan Niendorf 93 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Nahbereich der U-Bahn-Haltestelle Joachim-Mähl-Straße geschaffen werden. Dies entspricht sowohl den Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“, wonach die Haltepunkte des öffentlichen Nahverkehrs als Impulsgeber für die Siedlungsentwicklung und als Potenziale für eine verstärkte Urbanisierung identifiziert werden, als auch dem städtebaulichen Entwicklungskonzept „Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ (Hamburger Maß), wonach im engeren Bereich der Schnellbahnhaltestellen möglichst verdichtete, nutzungsgemischte und mehrgeschossige Bebauungen in einem urbanen Maßstab vorgesehen werden sollen.
Zudem sollen durch den Bebauungsplan Niendorf 93 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Einbindung des Plangebiets in das grüne Wegenetz geschaffen werden. Grundlage hierfür sind zum einen die übergeordneten Zielsetzungen aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm, die eine Grünverbindung entlang des Schippelmoorgrabens vorsehen. Zum anderen soll mit dem neuen Planrecht den Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“ entsprochen werden, wonach das Kerngerüst des grünen Netzes aus Landschaftsachsen, grünen Ringen und Biotopverbundflächen gestärkt und durch grüne Trittsteinflächen, Grünverbindungen bzw. grüne Wegeverbindungen miteinander vernetzt werden soll.
Dem Bezirksamt liegt für ein Grundstück im Plangebiet ein Vorbescheidsantrag vor. Das beantragte Vorhaben würde eine gute Möglichkeit verbauen, eine Wegeverbindung zum nördlich angrenzenden (privaten) Grünzug Hildesheimer Stieg / Stadtteilschule Niendorf herstellen zu können und soll nach § 15 Absatz 1 des Baugesetzbuchs zurückgestellt werden, da zu befürchten ist, dass bei Erteilung eines positiven Vorbescheides die Durchführung der Planung wesentlich erschwert wird.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
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