22-0595

Beantwortung des Fragekatalogs zum Energiemanagementsystem - Sitzung des Ausschusses Grün, Nachhaltingkeit und Umwelt (GNU) vom 13.11.2024, TOP 8.1, Drs. 22-0365 "Einführung Energiemanagement im Bezirksamt Eimsbüttel - Beschlussempfehlung der Verwaltung"

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 19.02.2025 Grün, Nachhaltigkeit und Umwelt Ö 7.3

Sachverhalt
  1. Die Politik bittet um Erklärung zu der Höhe der Summe, ob diese ggf. für mehrere Jahre gilt und geht auch davon aus, dass diese bei Antragstellung konkret aufgeschlüsselt wird, um ggf. auf Sinnhaftigkeit überprüft zu werden.

Antwort:

Die Gesamtsumme bezieht sich auf die Jahre 2026 bis 2029 (konkret vom 01.07.2026 bis 30.06.2029). Die Wirtschaftlichkeit wird derzeit durch das ISZ (Immobilien Service Zentrum GmbH) geprüft und eine Pilotierung ist in der Umsetzung.

  1. Die Politik bittet um eine weitere Konkretisierung der Aufgabe, ist die auf bezirkseigene Gebäude beschränkt oder bleibt auch was für die Bürger z.B. im Rahmen einer Beratung/Sprechstunde übrig? Auch verwirrt die unterschiedliche Begrifflichkeit in der Vorlage (Gebäudebestands des Bezirksamts/ bezirksamtseigenen Gebäude/bezirkliche Gebäude), es wird um Konkretisierung gebeten.

Antwort:

Eine konkrete Aufgabenbeschreibung erhalten Sie hiermit, die Sie aber auch aus der Vorhabenbeschreibung des Antrages entnehmen können, hier ein Auszug, um Ihre Frage zu beantworten: „Im Rahmen der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Aufgabe, hat sich das Bezirksamt Eimsbüttel der Herausforderung gestellt die Klimaschutzziele zu erreichen.

Dies Bedarf eines systematischen Umgangs mit der Ressource Energie, einer dauerhaften Messung und Überwachung der Energieflüsse sowie der strategischen Analyse und anschließende Optimierung der Energieverbräuche.

Im Zuge der Implementierung eines Energiemanagementsystems (EMS) werden grundlegende Strukturen zur Verbesserung der energetischen Leistung des Bezirksamtes etabliert, sowohl organisatorisch (Organisationsstruktur, Anlaufstelle usw.) als auch operativ (Dienstanweisungen, Vergabeverfahren usw.).

Darüber hinaus wird ein IT-gestütztes Energie-Monitoringsystem aufgebaut, das die automatisierte Überwachung des Energieverbrauchs in gebäudescharfer Auflösung ermöglicht.

Dafür ist die Erstellung eines Messkonzeptes, die Installation einer intelligenten Zählerstruktur und die Implementierung einer Energiemanagement-Software vorgesehen.

Das EMS wird in einem Umfang von mindestens 30% des gesamten Wärmeverbrauchs eingeführt. Ein monatliches Energie-Controlling sowie eine jährliche Berichterstattung mit Abstimmung des Entscheidungsgremiums werden etabliert.

Zu den wesentlichen Projektzielen gehören:

Schaffen eines zentralen Systems zur Erfassung, Auswertung und Analyse der Energieverbräuche (Messkonzept, Software/Lizenzen + Customizing, Serverbetrieb, Schnittstellen, usw.)

Erfassung und Monitoring gebäudescharfer Energieverbräuche (Strom, Wärme und Wasser)

Schaffen einer Grundlage zum: Identifizieren von Einsparpotentialen, Senken von Verbrauch und Kosten, Nachweis der Erfolge der energetischen Sanierungen, Korrigieren von Kursen bei Maßnahmenbündeln oder Innovationen, Einhalten gesetzlicher Vorlagen, automatisiertes Berichtswesen“

Das Monitoring soll lediglich für bezirkseigene Gebäude aus dem bestehenden Gebäudebestand genutzt werden, weswegen eine Schnittstelle zum Bürger nicht erforderlich bzw. geplant ist.

  1. Die Politik fragt nach einer Vorstellung der Person/der Aufgabe/der Quartalsberichte im Ausschuss.

Antwort:

Die Vorstellung der zuständigen Person zur Umsetzung der Maßnahmen sowie dessen Aufgabe und dem Berichtswesen im Sinne eines Quartalsbericht erscheint aufgrund der Umsetzungsplanung als nicht sinnvoll. Wir würden einen Zwischenstands- sowie einen Abschlussbericht vorlegen wollen.

  1. Die Politik fragt nach der Höhe der möglichen Einsparung und ob diese vorab untersucht wurde?

Antwort:

Die Einführung des Energiemanagementsystems ermöglicht keine direkten Einsparungen. Erst nach Aufbau bzw. Durchführung des Projektes werden die durch andere Projekte und Maßnahmen erreichten Einsparungen messbar.

  1. Es wird gefragt, ob jeder Bezirk einzeln agiere, ob die gleiche Software genutzt wird bzw. ob die Bezirke untereinander kommunizieren?

Antwort:

Jeder Bezirk agiert und stellt den Antrag einzeln, jedoch wird das Thema durch das ISZ (Immobilien Service Zentrum GmbH) begleitet und vorher durch dieses pilotiert. Die Erkenntnisse aus der Pilotierung werden allen Bezirksämtern und Fachbehörden zur Verfügung gestellt. Ein Austausch findet durch IPH (Immobilien Port.HH) untereinander regelmäßig mit allen Beteiligten in entsprechenden Formaten statt.

  1. Eine weitere Frage war, ob das Projekt der Sprinkenhof GmbH zur CO2-Bilanzierung städtischer Gebäude nur stattfindet, wenn es auch das angestrebte Projekt im Bezirk gibt?

Antwort:

Wir gehen davon aus, dass das ISZ (Immobilien Service Zentrum GmbH) bzw. IPH (Immobilien Port.HH) statt der Sprinkenhof GmbH gemeint ist. In diesem Zusammenhang ist Ihre o.g. Aussage richtig zu verstehen. Durch das Energiemanagementsystem wird die CO2-Bilanzierung unter-stützt, da dieses durch ein Monitoring sichtbar gemacht wird.

Das Projekt von IPH (Immobilien Port.HH) wird auch unabhängig von der Förderung eines Energiemanagementsystems im Bezirksamt Eimsbüttel umgesetzt. Die Umsetzung beider Projekte gemeinsam fördert Synergien und ermöglicht dem Bezirksamt eine effiziente Mitarbeit im Projekt.

  1. Der Hinweis aus der Vorlage zu den Inhalten des Energiemanagements wurde bezüglich der Gebäude, die 30% des Wärmeverbrauchs ausmachen nicht verstanden (nur die oder auch andere, warum nur die?). Die Politik bittet da um eine Konkretisierung.

Antwort:

Zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach der kommunalen Richtlinie wurde u. a. festgelegt, dass das Energiemanagementsystem für die Implementierung mindestens 30% des Wärmeverbrauchs aller Liegenschaften abdeckt (siehe hierzu auch „technischen Annex der Kommunalrichtlinie, Seite 4).

  1. Wenn 70% des Projektes durch Fördermittel gedeckt sind, wer zahlt die restlichen 30%?

Antwort:

r die restlichen 30 % wird ein Antrag auf Förderung durch Hamburger Klimaplanmittel gestellt.

  1. Es wird um die Einbindung des bezirklichen CDO gebeten.

Antwort:

Eine Einbindung des CDO wird geprüft. Dies sollte in Abstimmung mit den anderen Bezirksämtern erfolgen und wenn das Projekt angelaufen ist.

  1. Es wird konkret gefragt, ob im BA-Mutterhaus die Heizungsanlage hinsichtlich des Einsparungspotential angesehen werde und ob die Fördermittel auch für die Bezahlung der LED-Lampen genutzt werden kann.

Antwort:

Auch das Objekt „Grindelberg“ soll hier betrachtet bzw. ein Monitoring eingerichtet werden. LED-Lampen können mit dieser Förderung nicht finanziert werden; hierzu gibt es andere Fördertöpfe.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

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