21-4324

Baumfällungen an Gewässern 2023/2024

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.01.2024
Sachverhalt

Durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums, Abschnitt Wasserwirtschaft, werden seit dem 01.11.2023 bis 29.02.2024 Pflege- und Fällarbeiten an einigen Gewässerbäumen vorgenommen. Soweit es sich um abgestorbene Bäume oder Totholzausschnitt handelt, können die Arbeiten ggf. auch über den 29.02.2024 hinaus andauern. Alle Maßnahmen dienen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Erhalt von Bäumen oder der Förderung von Jungbaumbeständen.

 

Folgende Arbeiten werden durchgeführt:

 

  1. Erlen auf Stock setzen

An fast allen Gewässern sind zahlreiche Erlen vom sogenannten Erlensterben durch Phytophthora, einer Pilzerkrankung, betroffen, die in ganz Deutschland verbreitet ist. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden an den betroffenen Gewässern z.B. an der Kollau die erkrankten Erlen auf Stock gesetzt. Aus diesem sogenannten Stock treiben die Erlen wieder aus und regenerieren sich nach derzeitigem Kenntnisstand auch wieder. Im Zuge dieser Maßnahme werden u.a. zu dichte Jungerlenbestände etwas ausgelichtet, um den Bestand zu stärken.

 

  1. Ausbildung Kopfweiden

An der Kollau und Vielohgraben werden vorhandene Kopfweiden wieder zurückgeschnitten, um diesen wertvollen Bestand zu erhalten und ein Auseinanderbrechen zu verhindern.

 

  1. Kronenpflege/sonstige Fällungen

Aus Gründen der Verkehrssicherung werden an einigen Bäumen u.a. an der Kollau, Schillingsbek, Burgwedelau und den Ohmoorgräben Totholz, bruchgefährdete Äste und die Stabilität des Baumes beeinträchtigende Äste (Kronenentlastungsschnitt) ausgeschnitten. Vereinzelt werden auch Bäume gefällt, die abgestorben oder am Absterben sind und die Verkehrssicherheit mittelfristig gefährden. Die Fällungen werden in der Regel so vorgenommen, dass wenn möglich ein 5-7 m hoher Stamm als sog. Spechtbaum stehen bleibt.

 

 

Ggf. kann es durch die Arbeiten zu kurzzeitigen Sperrungen von Wanderwegen kommen. Entsprechende Umleitungen werden dann ausgeschildert.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine