Barrierefreiheit an der Universität Hamburg realisieren
Letzte Beratung: 09.06.2021 Universität Ö 5.4
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Universität Hamburg seit mehr als 12 Monaten an allen Standorten notwendige Maßnahmen ergriffen, um die Kontakte Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihrer Studierenden auf das absolut Notwendige zu beschränken. Dazu zählen neben der Umstellung auf Online-Lehre auch erhebliche Zugangs- und Aufenthaltsbeschränkungen zu bzw. in den Arbeitsstätten und Laboren. Die Universität Hamburg nutzt die Zeit der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen insbesondere für notwendige Sanierungsmaßnahmen an vielen ihrer Standorte. Es gehört zum Selbstverständnis einer modernen, zukunftsorientierten Bildungseinrichtung wie der Exzellenzuniversität Hamburg, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Studierenden die gleichen Zugangs- und Aufenthaltsmöglichkeiten haben, insbesondere jene Menschen, die auf eine barrierefreie Ausgestaltung der genannten Möglichkeiten angewiesen sind.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) zu bitten, einen Referenten bzw. eine Referentin der Universität in den Universitätsausschuss zu entsenden, der darüber berichtet, welche konkreten Sanierungsmaßnahmen die Universität seit März 2020 bis einschließlich Dezember 2022 abarbeitet bzw. beabsichtigt zu realisieren und welche baulichen Maßnahmen zur Sicherstellung bzw. Herstellung der Barrierefreiheit in den betreffenden Standorten umgesetzt wurden bzw. vorgesehen sind.
Jost Leonhardt Fischer und GRÜNE-Fraktion,
Sascha Greshake und CDU-Fraktion
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