Barrierefreie Wahllokale in Eimsbüttel Drs. 21-1943, Beschluss des HA vom 29.04.2021
Letzte Beratung: 22.06.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorenangelegenheiten, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen und Gerichtshilfe Ö 7.1
Die Bezirksversammlung (HA) Eimsbüttel bittet Ihren Vorsitz, sich bei der Behörde für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass der Anteil barrierefreier Wahllokale erhöht wird. Unter dieser Zielsetzung werden zugleich Verfahrensvorschläge unterbreitet, wie die Ermittlung bestehender Einschränkung in den Wahllokalen, Menschen mit Behinderungen sollten im Hygienekonzept für die Wahllokale bei der Bundestagswahl berücksichtigt werden und es sollten die Wahllokale, die den Anforderungen nicht entsprechen abgebaut bzw. ersetzt werden. In die Prüfung und Konzeption sollten betroffene Verbände und ein Kompetenzzentrum einbezogen werden.
Stellungnahme
Die Erhöhung des Anteils barrierefreier Wahllokale ist seit mehreren Jahren eine gemeinsame Zielsetzung der bezirklichen und fachbehördlichen Wahlorganisation. Das Landeswahlamt und die Wahlgeschäftsstellen der Bezirksämter haben in einer Fortentwicklung dieses Ansatzes im Anschluss an die Bürgerschaftswahl 2020 in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum barrierefreies Hamburg die Kriterien für die Einordnung von Wahllokalen als barrierefrei überarbeitet. Das vom Landeswahlamt beteiligte Büro des Senatskoordinators für die Gleichstellung behinderter Menschen hat dem Vorgehen und dem Ergebnis zugestimmt.
Die Wahlorganisation hat sich darauf verständigt, im Rahmen der Wahlraumakquise für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 zu jedem Standort die einzelnen Kriterien abzufragen. Zuständig sind die Bezirksämter, die bei der Standortsuche allerdings auf am Wahltag verfügbare und für die Einrichtung eines Wahllokals geeignete Räumlichkeiten angewiesen bleiben und hierbei eine ausreichende Zahl von Wahllokalen erreichen müssen
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat die Wahlorganisation unter Einbeziehung der Vorgaben in der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO und des bezirklichen Arbeitsschutzes ein erstes Hygienekonzept erstellt, das zum Wahltag entsprechend zu der Entwicklung der Pandemie fortzuschreiben sein wird.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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