21-4270

Bänke für alle - der nächste Schritt zu einem inklusiven Eimsbüttel

Antrag

Letzte Beratung: 30.11.2023 Bezirksversammlung Ö 9.7

Sachverhalt

nke sind die am häufigsten verwendeten Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum und werden hier exemplarisch für alle Arten barrierefreier Sitzmöbel genannt. Barrierefrei Bänke weisen z.B. eine Lücke in der Mitte auf, in die sowohl ein Rollstuhl als auch ein Rollator passt oder verfügen über mehrere Armlehnen zum Abstützen in den Sitzabschnitten der Bank. So können auch ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung die Bänke aktiv nutzen. Die barrierefreie Bank kann sowohl im Freien, z.B. in Wohnsiedlungen, Parks, Grünanlagen, Spielplätzen, als auch im Innenbereich, z.B. in Behörden, Flughäfen, Bahnhöfen etc. aufgestellt werden. Bänke vor Kliniken, Museen, Schulen usw. werden ebenfalls gerne zum Ausruhen genutzt. Die barrierefreien Bänke sollten den bereits vorhandenen Bänken möglichst ähnlich gestaltet sein, um eine vollständige Inklusion zu gewährleisten.

Wichtig ist natürlich auch, dass nicht nur die Bänke selbst barrierefrei sind, sondern auch das Umfeld. Das Umfeld der Bank muss an die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlicher Mobilität angepasst sein bzw. angepasst werden. Ein Beispiel einer Barriere architektonischer Art sind hohe Kanten auf Gehwegen, die für einen gesunden Menschen keine Schwierigkeit darstellen, aber ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung vor Probleme stellen. Häufig steht direkt neben der Bank noch ein Mülleimer, der das Abstellen eines Gehwagens unmöglich macht, oder der Bereich neben der Bank ist mit Gras bewachsen oder mit losem Pflaster bedeckt, was die Zugänglichkeit automatisch einschränkt. Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrende, können so nicht mit Familie oder Freunden gemeinsam Pausieren und müssen sich umständlich andere Wege suchen, sich irgendwie in das soziale Zusammensein zu integrieren.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,

  1. Referent:innen des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes in den Sozialraumausschuss zu entsenden, um über die gängige Praxis bei der Aufstellung von Bänken und anderen Sitzmöbeln sowie der Planung von Aufenthaltsbereichen im öffentlichen Raum und die zugrundeliegenden Vorschriften zu berichten, insbesondere auch über bereits vorhandene barrierefreie Bänke bzw. barrierefrei Sitzmöbel,

 

  1. in Absprache mit dem Inklusionsbeirat Eimsbüttel zu erörtern, wie zusätzliche barrierefreie Bänke gestaltet werden können,

 

  1. in Absprache mit dem Inklusionsbeirat Eimsbüttel zehn Orte zu identifizieren, die für neue barrierefreie nke oder andere barrierefreie Sitzmöbel besonders geeignet sind,

 

  1. an den identifizierten Orten barrierefreie Bänke oder andere barrierefreie Sitzmöbel aufzustellen, wobei das angrenzende Umfeld, wie oben erläutert, mit zu berücksichtigen ist und ebenfalls den gesetzlich vorgeschriebenen und/oder empfohlenen Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen muss bzw. entsprechend umgestaltet werden muss. Dabei sind auch die besonderen Erfordernisse blinder und sehbehinderter Menschen an die Bänke und das Umfeld zu beachten.

 

 

Janina Satzer und SPD-Fraktion

 

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Anhänge

Anlage zu Drs. 21-4270 Barrierefreie Bänke  

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