B-Plan Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße) Zukunftsweisende Planungsziele festlegen und gemeinsam verfolgen
Letzte Beratung: 07.02.2023 Stadtplanung Ö 7.1
Die Planungsziele dieses Verfahrens lauten: “Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rotherbaum 37 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Büro Quartiers geschaffen werden. Der Entwurf basiert auf dem prämierten Ergebnis eines städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerbsverfahrens, das im Jahr 2021 durchgeführt wurde. Neben der Hauptverwaltung eines ansässigen Versicherungsunternehmens sollen weitere Bürogebäude sowie ergänzende Nutzungen in den Erdgeschossen entstehen. Auch Wohnen soll als perspektivische Nutzung planungsrechtlich gesichert werden. Das Innere des Quartiers soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein und von Passant:innen durchquert werden können. Der Baum- und Grünbestand an der Neuen Rabenstraße sowie das im Innenhof der Bestandsgebäude vorhandene Brunnendenkmal sollen erhalten bleiben.”
Die Politik begrüßt ausdrücklich die Absicht des Vorhabenträgers HanseInvest und des Architekten David Chipperfield den Ressourcenverbrauch des Neubaus durch Wiederverwendung von Baumaterialien aus dem Vorgängerbau zu minimieren und möchte diese Absicht unterstützen und als gemeinsames Ziel vereinbaren. Wünschenswert ist hier ein Leuchtturmprojekt, welches die bisher schon in Hamburg erfolgte Pionierarbeit im Bereich Cradle-to-Cradle und CIRCuIT (Betonrecycling) fortführt.
Um den wichtigen sozialen und ökologischen Anforderungen einer wachsenden Stadt noch besser gerecht zu werden, sollen zudem die folgenden Ziele durch den städtebaulichen Vertrag und den Bebauungsplan unterstützt werden.
Dies vorausgeschickt möge der Stadtplanungsausschuss folgendes beschließen:
Ali Mir Agha, Stephan Heymann, Lutz Schmidt, Carl-Maria Bohny und GRÜNE-Fraktion
keine
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