21-3323

B-Plan Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße) – Zukunftsweisende Planungsziele festlegen und gemeinsam verfolgen

Antrag

Letzte Beratung: 07.02.2023 Stadtplanung Ö 7.1

Sachverhalt

Die Planungsziele dieses Verfahrens lauten: “Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rotherbaum 37 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Büro Quartiers      geschaffen werden. Der Entwurf basiert auf dem prämierten Ergebnis eines städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerbsverfahrens, das im Jahr 2021 durchgeführt wurde. Neben der Hauptverwaltung eines ansässigen Versicherungsunternehmens sollen weitere Bürogebäude sowie ergänzende Nutzungen in den Erdgeschossen entstehen. Auch Wohnen soll als perspektivische Nutzung planungsrechtlich gesichert werden. Das Innere des Quartiers soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein und von Passant:innen durchquert werden können. Der Baum- und Grünbestand an der Neuen Rabenstraße sowie das im Innenhof der Bestandsgebäude vorhandene Brunnendenkmal sollen erhalten bleiben.”

Die Politik begrüßt ausdrücklich die Absicht des Vorhabenträgers HanseInvest und des Architekten David Chipperfield den Ressourcenverbrauch des Neubaus durch Wiederverwendung von Baumaterialien      aus dem Vorgängerbau zu minimieren und möchte diese Absicht unterstützen und als gemeinsames Ziel vereinbaren. Wünschenswert ist hier ein Leuchtturmprojekt, welches die bisher schon in Hamburg erfolgte Pionierarbeit im Bereich Cradle-to-Cradle und CIRCuIT (Betonrecycling) fortführt.

Um den wichtigen sozialen und ökologischen Anforderungen einer wachsenden Stadt noch besser gerecht zu werden, sollen zudem die folgenden Ziele durch den städtebaulichen Vertrag und den Bebauungsplan unterstützt werden.

Dies vorausgeschickt möge der Stadtplanungsausschuss folgendes beschließen:

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Parameter mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren und in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich zu machen:
    1. Das im Wettbewerbsverfahren und der überregional veröffentlichten Interviews erklärte Ziel der Wiederverwendung von Baumaterialien      (insbesondere des Betonrecyclings) sollte in Zusammenarbeit mit dem Architekten definiert und fest vereinbart werden.
    2. Die Ziele des Bebauungsplans, die bisher ausgewiesene Wohnnutzung weiterhin im Plangebiet zu ermöglichen und die „Sicherung eines kleinteiliger gegliederten Straßenbildes in der Warburgstraße“ (vgl. Drucksache 21-1229), sollte durch eine entsprechende Planung der Neubauten unterstützt werden. Eine teilweise Umnutzung der Neubauten (z.B. in den Staffelgeschossen oder in Gebäuderiegeln an der Warburgstraße) sollte in der Planung für die Zukunft berücksichtigt werden.
    3. Die Hauptlast der Ein- und Ausfahrten in die Tiefgarage sollte nicht in der Warburgstraße zulasten der dortigen Anwohner, sondern           der Alsterterrasse erfolgen.
    4. Der Bauablauf ist so zu optimieren, dass die Anwohner im Norden und Osten des Plangebietes und insbesondere der Warburgstraße möglichst wenig belastet werden (Baustellenzufahrt, Reihenfolge des Abrisses und Neubaus der Gebäude) und die Fahrradstraße am Alsterufer nicht durch Baustellenverkehr gefährdet wird.
    5. Mindestens 25 % der neu errichteten Pkw-Stellplätze sind mit einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge auszustatten, mindestens weitere 25     % der Stellplätze dafür vorzubereiten.
    6. Zusätzlich zu den durch die Fachanweisung FA 1/2013 -ABH erforderlichen      Fahrradstellplätze      sind in den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben mindestens 10 % der Stellplätze für Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger umzusetzen. Die Fahrradstellplätze sind durch entsprechende Markierungen deutlich zu kennzeichnen. Fahrradstellplätze sind möglichst ebenerdig und nah an den Hauseingängen anzuordnen. Sofern die Abstellmöglichkeiten im Gebäude angeordnet werden, ist sicherzustellen, dass Fahrräder schnell und bequem zu erreichen sind. Eine öffentlich nutzbare Reparaturstation/Pumpstation für Fahrräder soll vom Vorhabenträger errichtet werden.
  2. Die folgenden hohen ökologischen und energetischen Anforderungen sind im Bebauungs­plan zu berücksichtigen:
    1. Bei den Abbrucharbeiten des Bestandes und beim Neubau soll die Wiederverwendung und das Recycling von Bauteilen berücksichtigt werden, soweit dies möglich ist. Baumaterialien sind hierfür bestmöglich zu trennen.

 

  1. Die Gestaltung der Außenbereiche sollte eine hohe ökologische Quantität und Qualität aufweisen. Alle Neupflanzungen dürfen nur mit standortgerechten und mit Blick auf klimatischen Veränderungen besonders robusten Gehölzen erfolgen, die einen ökologisch hohen Wert darstellen und möglichst vielen Insekten- und Tierarten als Nahrungsquelle und/oder Lebensraum dienen.

 

  1. Gefällte Bäume oder Gehölze sind durch die Bauherren im Verhältnis 1:2 oder nach dem BUKEA-Modell (anzuwenden ist das jeweils bessere) im Plangebiet zu ersetzen. Ist eine Nachpflanzung im Plangebiet nicht möglich, sucht der Vorhabenträger gemeinsam mit der Verwaltung nach ortsnahen Ersatzstandorten ggf. auch im öffentlichen Raum und finanziert die Nachpflanzung; falls diese nicht verfügbar sind, ist nach anderen Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet zu suchen, z.B. intensive Dachbegrünung, Entsiegelung, Renaturierung).

 

  1. Grünfassaden sollen in einem hohen Maße realisiert werden, sofern für die Rank- und Kletterpflanzen ausreichend Platz auf privatem Grund für den Wurzelraum bereitgestellt werden kann.

 

  1. Brutkästen für heimische Vogel- und Fledermausarten sollen in der Fassade –      unabhängig von der Abarbeitung des Artenschutzes im B-Planverfahren –      vorgesehen werden.

 

  1. Die Dachflächen sind als Flachdach auszuführen und sämtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, als Gründach zu gestalten und extensiv zu begrünen. Auch die nach Hamburger Klimaschutzgesetz mit Photovoltaik- oder Solaranlagen auszustattenden Dachflächen sind als kombiniertes Gründach zu gestalten.

 

  1. Die Außenbeleuchtung in den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben erfolgt insektenfreundlich mit einer Farbtemperatur unter 3000K, die nicht nach oben abstrahlen darf.

 

  1. Das Einsparen von Trinkwasser soll bei dem Vorhaben berücksichtigt werden. Dies kann u.a. durch die Nutzung von Regenwasser für die Außenbewässerung oder Toilettenspülung erfolgen. 

 

 

Ali Mir Agha, Stephan Heymann, Lutz Schmidt, Carl-Maria Bohny und GRÜNE-Fraktion             

 

 

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