22-0344

Auswirkungen der Diagonalsperre im Grandweg zeitnah evaluieren und Zwischenbericht vorlegen

Antrag

Letzte Beratung: 04.11.2024 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 15.6

Sachverhalt

Die Bezirksstraße Grandweg im Stadtteil Lokstedt ist ca. 1,6 km lang, sie verläuft parallel zum Lokstedter Steindamm (B447) und schafft eine Verbindung zwischen dem Straßenzug Julius-Vosseler-Str/Behrmannplatz/Vogt-Wells-Str. und der Troplowitzstraße. Nach jahrelangen Planungen von Bezirk und Straßenverkehrsbehörde wurde im Juli 2024 an der Kreuzung Grandweg/Stresemannallee/Behrkampsweg eine Diagonalsperre eingerichtet, welche - als Zusatz zur Entlastung der Veloroute von Kfz-Schleichverkehren - die Durchfahrt des Kfz-Verkehrs im Grandweg verhindert. Ziel der Maßnahme ist es laut Mitteilungsvorlage der Verwaltung (DrucksachenNr.: 21-4545), „Kfz-Durchgangsverkehre in der Tempo-30-Zone zu verhindern, auf den umliegenden Hauptverkehrsstraßen zu bündeln und damit das gehäufte Auftreten von Unfällen im Straßenzug Grandweg zu vermeiden.“

Die Umsetzung der Maßnahme hat ein lebhaftes Echo in der Öffentlichkeit gefunden, neben Zustimmung gab es bislang auch vielfach Kritik an der damit zwangsläufig verbundenen Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Wohnstraßen.

Die Beratungen zu dem Vorhaben haben in den politischen Gremien haben im Jahr 2022 stattgefunden (vgl. Drucksachen-Nr.  21-2744, 21-2751,21-2708 und 21-3127), die Schlussverschickung zur Diagonalsperre Stresemannallee/Grandweg wurde dem Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen am 04.03.2024 zur Kenntnis gebracht.

Auf Antrag der SPD (DrucksachenNr. 21-2751) wurde die Bezirksamtsleitung im Februar 2022 u.a. gebeten, die Bürgerinnen und Bürger in den von Verlagerungseffekten betroffenen Straßen frühzeitig zu informieren, den Regionalausschuss über den weiteren Fortgang Kenntnis zu geben sowie „sechs Monate nach Umsetzung der Maßnahme einen Zwischenbericht im Regionalausschuss vorzulegen.“

Im „Verkehrstechnischen Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung“ wurde auf folgenden Tatbestand verwiesen: „Es handelt sich nicht um einen Verkehrsversuch nach StVO, der nach einem Jahr aufgehoben werden soll. Eine Änderung der Ausrichtung der Diagonalsperre erfordert ein erneutes Verschickungsverfahren.“

Auch angesichts dessen ist die Bezirkspolitik aufgefordert, ihre Verantwortung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger frühzeitig wahrzunehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,

  1. bei der Erstellung des Zwischenberichtes zu den Auswirkungen der Diagonalsperre an der Kreuzung Stresemannallee/Grandweg/Behrkampsweg gemäß Drucksache Nr. 21-2751 vor allem die von Anwohnenden als erhebliches Problem beschriebene Verlagerung des Verkehrs in die angrenzenden Wohnstraßen, insbesondere die Bereiche um die Grundschulen in der Vizelin- und Döhrnstraße, ggf. gemeinsam mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde ins Blickfeld zu nehmen (z.B. anhand der Verkehrsdichte und der Entwicklung der Unfallzahlen). Ferner sollen die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Grandweg selbst eruiert werden, sowohl hinsichtlich der Verkehrsbelastung als auch in Bezug auf die Unfallzahlen vor und nach der Einrichtung der Diagonalsperre.

 

  1. den Bericht im Regionalausschuss Lokstedt/ Niendorf/ Schnelsen unter Zuladung der Mitglieder des Ausschusses für Mobilität spätestens im Frühjahr 2025 vorzustellen.

 

Ernst Christian Schütt, Ines Schwarzarius, Koorosh Armi und SPD-Fraktion

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine

 

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