21-0952

Ausweichmöglichkeiten verbessern – Ansteckungsmöglichkeiten verringern: Öffentlichen Raum in Zeiten der Corona-Krise neu verteilen

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.04.2020
Sachverhalt

„Das wirksamste Mittel gegen eine Übertragung des Coronavirus besteht darin, dass sich so wenige Menschen wie möglich treffen. Deshalb gelten in Hamburg zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger weitreichende Einschränkungen.“ So schreibt der Hamburger Senat auf seiner Homepage (www.hamburg.de/coronavirus/13757524/das-ist-erlaubt/). Die Menschen werden gebeten, möglichst zuhause zu bleiben. Trotz erster Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie sind die in den Senatsverfügungen eingeführten Maßnahmen unbedingt einzu­halten. Nur so ist es möglich, dass die im Gesundheitssystem arbeitenden Menschen sich auf die besonders gefährdeten Personengruppen konzentrieren können. Mit diesem Aufruf zur Solidarität gehen die allermeisten Hamburgerinnen und Hamburger sehr verantwortungsvoll um. Gleichzeitig sind mit zunehmender Dauer der Maßnahmen auch die sozialen und gesundheitlichen Folgen der Isolation zu beachten. Deswegen schreibt der Senat weiter: „Es ist gesund und hebt die Stimmung, jeden Tag an die frische Luft zu gehen. Spazieren, Wandern, Joggen, Radfahren – in Hamburg ist alles erlaubt, was man alleine, mit den Mit­gliedern des eigenen Haushalts oder zu zweit mit einer haushaltsfremden Person unternimmt.“

Der Bezirk Eimsbüttel ist der am dichtesten besiedelte Bezirk Hamburgs. Die Stadtteile Eimsbüttel und Hoheluft-West liegen mit 176 und 190 Einwohnern je Hektar weit über dem Hamburger Durchschnitt. In diesen Stadtteilen allein leben über 70.000 Menschen, über 10 % davon älter als 65 Jahre. Enge Nebenflächen für den Fußverkehr und ein hoher Teil an motorisiertem Verkehr einschließlich eines hohen Anteils ruhenden Verkehrs zeichnen das Straßenbild.

Entsprechend sind die Ausweichmöglichkeiten und das Einhalten des erforderlichen Sicher­heitsabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen(gruppen) in der Öffentlichkeit zur Ein­dämmung der COVID-19 Pandemie trotz reduziertem Personenaufkommen in den dicht besiedelten Stadtteilen kaum einzuhalten. Besonders Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind überproportional davon betroffen.

Im Interesse des Schutzes der Gesundheit bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der minimal notwendigen Bewegungsfreiheit zur Grundversorgung, des Wirtschaftsverkehrs und sonstigem privaten Personenverkehr soll darauf hingewirkt werden, besondere Verkehrsengpässe temporär umzugestalten.  

Die bereits getroffenen Maßnahmen des Bezirksamtes wie bei offenen Märkten der Nah­versorgung haben bereits zu einer Entlastung beitragen können und werden ausdrücklich begrüßt.

 

 

Anhänge

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