20-3499

Ausschussbefassung mit Bebauungsplanthemen bis zur konstituierenden Sitzung des Stadtplanungsausschusses

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 25.04.2019 Bezirksversammlung Ö 11.1

Sachverhalt

 

Gemäß § 22 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Eimsbüttel sind verschiedene Aufgaben, die die Bauleitplanung, die sonstige städtebauliche Planung und die Landschaftspla-nung betreffen, von der Bezirksversammlung auf den Stadtplanungsausschuss übertragen wor-den. Der Stadtplanungsausschuss wird seine letzte Sitzung vor der Wahl zur Bezirksversammlung am 21. Mai 2019 haben. Wann die konstituierende Sitzung des neu einzusetzenden Stadtplanungsausschusses sein wird, steht noch nicht fest, aber vermutlich erst nach den Sommerferien im August oder September.

Um auch in dieser Zeit zum Beispiel laufende Bebauungsplanverfahren weiter bearbeiten zu können, kann trotzdem eine Ausschussbefassung erforderlich werden. Es ist daher notwendig, dass die Bezirksversammlung die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung an den Stadtplanungsausschuss übertragenen Aufgaben für die Zeit bis zur Konstituierung des Stadtplanungsausschusses auf den Hauptausschuss überträgt.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung überträgt die nach § 22 der Geschäftsordnung der Bezirksver-sammlung festgelegten Aufgaben des Stadtplanungsausschusses für die Zeit bis zur Konstituierung des Stadtplanungsausschusses gemäß § 15 (2) Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz auf den Hauptausschuss.

 

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