21-4275

Ausbau der Veloroute 14 zwischen Altona und dem Stadtteil Eidelstedt aussetzen!“ (Alternativantrag zu Drs. 21-4083) Drs. 21-4128, Beschluss der BV vom 14.09.2023

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 30.11.2023 Bezirksversammlung Ö 5.3

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bezirksversammlung Altona hat in der Sitzung des Hauptausschusses vom 31.08.2023 beschlossen, die Planungen zur Veloroute 14 auszusetzen. Ebenso wie in Altona soll auch in Eimsbüttel eine sehr große Anzahl von Bäumen für die Veloroute zwischen Altona und Eidelstedt gefällt werden.

Der Ausbau der Veloroute entlang der bereits heute unübersichtlichen Elbgaustraße ist aufgrund des bestehenden Straßenquerschnitts für alle Verkehrsteilnehmer ungeeignet. Auf der relativ schmalen Hauptverkehrsstraße kann der Radverkehr nicht reibungslos, alltagsgeeignet und ohne erhebliche Beeinträchtigungen im Mischverkehr geführt werden.

 

Die Elbgaustraße wird zudem von einigen sehr hoch frequentierten Buslinien genutzt. Ein Überholen von Fahrradfahrern in dem dort dichten Verkehr ist schwer und unter Umständen riskant möglich.

 

Beschluss:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der zuständige Fachbehörde folgenden Beschluss zu übermitteln.

 

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließt:

 

1. Die Aussetzung des Ausbaus der Veloroute 14 zwischen Altona und Eidelstedt.

 

Die schlussverschickte Planung wird mit den Vorschlägen des Luruper Forums zur Vermeidung von Baumfällungen zusammengeführt. Im Rahmen der Sitzung des Verkehrsausschusses der Bezirksversammlung Altona am 6. November 2023 hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Möglichkeiten vorgestellt und erläutert, dass trotz des fortgeschrittenen Planungsverfahrens Veränderungen in der Planung vorgenommen werden können, um Baumfällungen zu vermeiden. Durch die Planungsanpassung ist das Aussetzen der Realisierung nicht mehr notwendig.

 

Im Übrigen siehe Präsentation des LSBG vom 06.11.2023 als Anlage.

 

 

2. Auf Eimsbütteler Gebiet werden keine Aufträge zur Baumfällung am Straßenabschnitt zur geplanten Veloroute 14 in Auftrag gegeben.

 

Um die Gesamtheit der Nutzungsansprüche des Straßenraums im Planungsgebiet umzusetzen und insbesondere die Belange des Umweltverbundes zu berücksichtigen, können Baumfällungen nicht vollständig vermieden werden.

 

Insgesamt weist der unmittelbare Planungsraum ungefähr 264 Straßenbäume zuzüglich der Bäume durch Grunderwerb auf. 19 davon befinden sich auf Eimsbütteler Bezirksgebiet. Die Anpassungsmöglichkeiten führen dazu, dass insgesamt 31 weniger Baumfällungen vorgenommen werden können. Somit reduziert sich die Anzahl der Baumfällungen im gesamten Planungsgebiet von 70 auf 39 Bäume. Gleichzeitig werden 44 Neupflanzungen realisiert, so dass eine insgesamt positive Baumbilanz von +5 entsteht. Auf Eimsbütteler Bezirksgebiet sind dabei sechs Fällungen und sieben Neupflanzungen vorgesehen.

 

Der LSBG nimmt nun die weiteren notwendigen Planungsschritte auf, um die im Einvernehmen mit dem Luruper Forum vorgestellte optimierte Grünplanung umzusetzen. Weiteren Details sind der Präsentation für die o.g. Verkehrsausschusssitzung vom 6. November 2023 in Anlage zu entnehmen

 

3. Eine alternative Planung ist der Bezirksversammlung Eimsbüttel auf dem üblichen Weg, Erstverschickung, Zweitverschickung, Schlussverschickung zukommen zu lassen. Dabei sollen alternative Routen zur Elbgaustraße beispielsweise entlang der Reichsbahnstraße einbezogen werden.

 

Der LSBG ist mit der Realisierung der Veloroute 14 in der Elbgaustraße beauftragt. Eine Berücksichtigung von alternativen Routen zur Elbgaustraße findet durch den LSBG nicht statt. Die Änderungen/Ergänzungen zur Schlussverschickung werden nach Abschluss der Überarbeitung zur Verfügung gestellt.

 

Die Elbgaustraße ist unter anderem Teil der Veloroute 14, einer innerstädtischen Hauptverbindung für den Alltagsradverkehr. Das Ziel der Planung ist, dieser wichtigen Bedeutung für den Radverkehr gerecht zu werden, indem eine Radverkehrsanlage geschaffen wird, die sicheres, komfortables und zügiges Fahren ermöglicht. Dies wird hauptsächlich durch baulich getrennte Radwege erreicht, die größtenteils eine Breite von 2,00 m bis 2,50 m aufweisen. In den unter 1. genannten Bereichen wird von dieser Radverkehrsführung abgewichen und eine duale Lösung angeboten.

Aufgrund des Straßenquerschnitts ist in den Bereichen 1+650 bis 1+810 und 2+000 bis 2+260 keine eigenständige Radverkehrsführung möglich. In diesen Abschnitten wird dem Radverkehr eine duale Lösung angeboten. Das bedeutet, sicherheitsorientierte Radfahrer:innen haben die Möglichkeit, den Gehweg zu nutzen. Die entsprechenden Gehwege werden mit dem Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ und dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ beschildert. Geübte Radfahrer:innen können hingegen die Fahrbahn nutzen. Somit finden die unterschiedlichen Bedürfnisse Berücksichtigung.

Ganz Überwiegend wird der Radverkehr im Planungsgebiet auf baulich getrennten Radwegen geführt, so dass die Konflikte mit dem Busverkehr reduziert werden. Entlang von Haltestellen wird der Radverkehr ebenfalls über Radwege im Seitenraum geführt. Im Bereich der westlichen Haltestelle „S-Bahn Elbgaustraße“ in Richtung Lurup bietet der Seitenraum allerdings keine ausreichenden Breiten an, um eine Radverkehrsführung dieser Art zu realisieren. Hier wird der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen geführt.

Gleichzeitig soll der Fußverkehr durch ausreichend breite und barrierefreie Gehwege entlang der Elbgaustraße gefördert werden. Die Planung sieht daher vor, eine Regelbreite der Gehwege von 2,65 m anzustreben. Insbesondere die Zuwegung zu Haltestellen sollte für den Fußverkehr barrierefrei und komfortabel gestaltet werden.

Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen des ÖPNV gerecht zu werden, werden teilweise die Haltestellenkapazitäten erweitert, um mehreren Bussen gleichzeitig das Halten an den Haltestellen zu ermöglichen. Dafür sind unter anderem ausreichend dimensionierte Warteflächen notwendig.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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Anhänge

Anlage zur Stn der BVM zur Drs. 21-4128_Eimsbüttel_Präsentation LSBG

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