21-1557

Aufstellung und Bewilligung von Stadtinformationsanlagen (SIA) am Standort Im Gehölz Ecke Unnastraße 1 Beschlussempfehlung der BV vom 28.11.2013 - Drs. XIX-1542

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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04.01.2021
Sachverhalt

Grundlage für die Aufstellung und Bewilligung von Stadtinformationsanlagen (SIA) sind der „Gestattungsvertrag über die Werbung im Format 4/1 an Stadtinformationsanlagen und Fahrgastunterständen auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg“ zwischen der FHH und der Firma Wall GmbH sowie dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG).

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR), erteilt zu den jeweiligen Anträgen der Firma Wall GmbH die entsprechenden Ablehnungen und Erlaubnisse über Sondernutzungen auf öffentlichen Wegeflächen im Rahmen des §19 HWG.

 

Dabei hat MR als Träger der Wegebaulast im Sinne des HWG überwiegend die Kompatibilität der Einrichtung mit dem Wegekörper zu beachten und zu gewährleisten. Hierzu bedient sich MR zu jedem Antrag hinsichtlich der fachlichen Beurteilung der zuständigen Wegewarte. Die Vereinbarkeit von Einrichtungen mit dem Verkehrsfluss, der Verkehrsabwicklung und dem Stadtbild beurteilen die Straßenverkehrsbehörde/ Polizei und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.

 

Zu jedem Antrag erfolgt die gemeinsame örtliche Begutachtung und fachliche Beurteilung aller Beteiligten an den jeweiligen Standorten mit Entscheidungen in deren Kompetenzbereichen über Ablehnungen und Bewilligungen.

 

Dieses Verfahren wurde bei dem folgendem Standort entsprechend angewendet:

 

Im Gehölz ggü. 11 Höhe Eimsbütteler Park

 

Das zuständige Polizeikommissariat sowie die Wegeaufsicht hatten Bedenken zur Aufstellung des Fahrgastunterstandes mit Stadtinformationsanlage (FGUmitSIA16053) aus Sicherheitsgründen. Das Denkmalschutzamt lehnte den Antrag ab, aufgrund des direkt angrenzenden denkmalgeschützten Parks und des ebenfalls geschützten ehemaligen Toilettenhäuschens.

 

Im gesamten Haltestellenbereich konnte kein Aufstellungsort für die SIA gefunden werden. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende stimmt dem Antrag auf Auslagerung der SIA zu.

 

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes beabsichtigt, den Antrag zur Auslagerung der SIA an den Standort Im Gehölz Ecke Unnastraße 1 zu genehmigen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Anhänge

keine